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Krefeld. Überall dort, wo es möglich ist und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, sind die Arbeitgeber aktuell verpflichtet, ihre Beschäftigten in den nächsten Wochen im Homeoffice arbeiten zu lassen.

„Der DGB-Krefeld fordert die Arbeitgeber in der Stadt auf, dieses Homeoffice-Gebot konsequent und unverzüglich umzusetzen. Alles andere ist angesichts der Gefahren der Corona-Pandemie absolut unverantwortlich. Die Arbeitgeber sind dabei auch verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für ein solches Homeoffice zu schaffen, sodass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Recht auf Homeoffice auch tatsächlich wahrnehmen können‘‘, so der Krefelder DGB-Vorsitzende Phillip Einfalt.

Aber auch die Arbeitnehmer sind in der Pflicht, das Homeoffice-Angebot „offensiv wahrzunehmen“ und damit einen substanziellen Beitrag zur Corona-Bekämpfung zu leisten.

Unvereinbar sind für den DGB Homeoffice und gleichzeitige Kinderbetreuung. Hier ist der richtige Weg, die ausgeweitete Möglichkeit der sogenannten Kinderkrankentage zu nutzen. Auch die Beschäftigten in den Betrieben sollten sich nicht scheuen, diese Möglichkeit, wenn notwendig, in Anspruch zu nehmen.

Wegen der angestrebten Kontaktreduzierung und zur Entlastung der dort Beschäftigten sollte die Notbetreuung in den Kitas und Schulen wirklich nur in echten Notfällen in Anspruch genommen werden.

In der Pflicht sieht der DGB Krefeld die Arbeitgeber auch bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Betrieben selbst. Sie müssten dafür sorgen, dass für jeden Einzelnen genügend Fläche zur Verfügung stehe. Dort, wo die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz keinen ausreichenden Abstand einhalten können, ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, die vorgeschriebenen Schutzmasken zur Verfügung zu stellen und zu finanzieren.

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