(Foto: Stadt Geldern)
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Geldern. Wie die Stadt Geldern mitteilt, hat der Kreis Kleve die Rechtmäßigkeit der Gelderner Ortsbürgermeisterwahlen für Hartefeld, Geldern und Pont, die im November in der konstituierenden Ratssitzung erfolgten, festgestellt. Dies ist das Ergebnis der aufsichtsrechtlichen Überprüfung durch den Kreis.

Die Gelderner SPD-Fraktion hatte den Kreis Kleve für die Listenverbindung „SPD – Bündnis 90/Die Grünen“ um eine kommunalrechtliche Überprüfung des Ablaufs der damaligen Ortsbürgermeister-Wahlen gebeten, weil sie unter anderem die damalige Verwaltungsvorlage zur konstituierenden Ratssitzung für „tendenziös und nicht rechtmäßig“ hielten.

Diesen Vorwurf wies der Kreis Kleve nun zurück. Denn auch der Kreis Kleve kam in seiner Überprüfung zu dem Ergebnis, dass die Gelderner Stadtverwaltung in der damaligen Verwaltungsvorlage ausreichend dargestellt hat, welche Mehrheiten bei der Wahl der Ortsbürgermeister für die Listenverbindung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bzw. für die CDU erzielt worden sind. Auch den Vorsprung der Listenverbindung hat die Stadt Geldern in der Vorlage entsprechend dargestellt.

Des Weiteren kam der Kreis zu dem Ergebnis, dass aus der Verwaltungsvorlage ebenso ersichtlich war, dass eine Wahlfreiheit zwischen dem Wahlvorschlag der Listenverbindung und dem Wahlvorschlag der CDU besteht und dem Rat somit ein Ermessensspielraum zusteht. Der Gelderner Stadtrat sei bei der Ortsbürgermeister-Wahl im November deshalb frei in seiner Entscheidung gewesen.

Konkret bedeutet dies: Der Stadtrat war auch nach Auffassung des Kreises Kleve nicht gezwungen, den Kandidaten der Partei beziehungsweise der Listenverbindung zu wählen, die in der jeweiligen Ortschaft die meisten Stimmen bekommen hatte.

Dem steht laut Kreisverwaltung auch nicht entgegen, dass der Stadtrat bei der vergangenen Ortsbürgermeister-Wahl dem Wahlvorschlag der damals stärksten Partei einheitlich gefolgt ist. Ebenso sei daraus keine Praxis entstanden, die der Rat nun erneut zwingend hätte berücksichtigen müssen.

Die Differenzen in den jeweiligen Stimmbezirken waren bei der vorigen Kommunalwahl sehr gering. Sie lagen bei 1,93 Prozent in Geldern-Innenstadt (103 Stimmen), 3,18 Prozent in Hartefeld (29 Stimmen) und 0,73 Stimmen in Pont (6 Stimmen).

Der Stadtrat hat deshalb laut Kreisverwaltung nicht seinen Entscheidungsspielraum überschritten, indem er in Hartefeld, Pont und Geldern-Innenstadt die Kandidaten gewählt hat, die die CDU vorgeschlagen hatte. Die CDU hatte hinter der Listenverbindung „SPD-Grüne“ in diesen Ortschaften jeweils die zweitmeisten Stimmen erhalten.

Es sei deshalb nachvollziehbar gewesen, dass der Stadtrat aufgrund der geringen Stimmendifferenz zwischen den Kandidaten der Listenverbindung „SPD-Grüne“ und denen der CDU wählen durfte. Denn entscheidend sei lediglich, dass das Wählerergebnis und die in der Ortschaft bestehenden Mehrheitsverhältnisse auch im Ergebnis der Ortsbürgermeister-Wahl noch Ausdruck finden. Liegen die Wahlergebnisse der erst- und zweitplatzierten Partei somit nur knapp auseinander (also in dem Fall zwischen der Listenverbindung SPD/Grüne und CDU), ist es laut Kreisverwaltung zulässig, wenn der Stadtrat den Kandidaten der knapp unterlegenen Partei wählt.

Gelderns Bürgermeister Sven Kaiser zum Ergebnis des Kreises Kleve: „Das Ergebnis der Überprüfung durch den Kreis Kleve ist nun die Bestätigung, dass die konstituierende Ratssitzung im November damals von der Verwaltung ordnungsgemäß vorbereitet wurde und die Ortsbürgermeister-Wahlen fehlerfrei vonstattengegangen sind.

Es ist deshalb auch ein gutes Zeichen für die betroffenen und frisch gewählten Ortsbürgermeister, die nun wenigstens die Sicherheit haben, dass sie rechtmäßig gewählt wurden und ihr Ehrenamt in ihrer Ortschaft ohne weitere Zweifel ausüben können.“

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