Plan Areal am Klapptor ( © Stadt Willich)
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Willich. Unterbrechung der Durchfahrt Am Klapptor/Klein Kempen

Nur noch für landwirtschaftlichen Verkehr: Seit gefühlten Ewigkeiten gibt es Klagen in Sachen Nutzung der Straßen „Am Klapptor“ und im weiteren Verlauf „Klein Kempen“ als Abkürzung zum Kreisverkehr am Beginn der Bebauung in Wekeln. Verboten ist das schon lange: Es handelt es sich um Wirtschaftswege, die aktuell durch das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit Zusatz „Anlieger frei“ für den durchgehenden Verkehr gesperrt sind.

Wodurch sich in der Vergangenheit freilich mancher nicht hindern ließ, die Abkürzung zu nutzen: Straßenanlieger und Spaziergänger beklagten immer wieder, dass die Strecke ordnungswidrig als Abkürzung zwischen den Ortsteilen Wekeln und Schiefbahn-Niederheide genutzt wurde – oft auch in durchaus rasantem Tempo: Spaziergänger und Fahrradfahrer wurden gefährdet. Stimmt: Der Geschäftsbereich Landschaft und Straßen führte Verkehrszählungen durch, beobachtete die Situation vor Ort, und auch Kontrollen der Polizei bestätigten die Klagen. „Die Wege sind aufgrund ihres Ausbauzustandes nicht für den Durchgangsverkehr geeignet. Im Begegnungsfall weichen Fahrzeuge in den unbefestigten Seitenstreifen aus, wodurch die Bankette regelmäßig zerstört werden – und das muss dann teuer repariert werden“, so Tim Orth, im Geschäftsbereich Stadtplanung in Sachen „Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung“ unterwegs.

Daher wurden und werden jetzt die Wirtschaftswege durch Verkehrszeichen 260 mit dem Zusatz „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ in Teilbereichen gesperrt, um dadurch die Durchfahrt zu verhindern. Die dazu notwendige Anhörung des Geschäftsbereiches Landschaft und Straßen als Straßenbaulastträger und der Polizei wurde durchgeführt, der Geschäftsbereich Stadtplanung beteiligt. Jetzt werden die Schilder entsprechend nachgerüstet, und danach ist die Benutzung dieser Straßenabschnitte nur noch für landwirtschaftliche Fahrten und Fahrradfahrer zulässig – und der Polizei wird es bei Kontrollen ermöglicht, ordnungswidrige Durchfahrten zu ahnden. Orth: „Die Durchfahrtsbeschränkung gelten zunächst versuchsweise für ein Jahr – wir werden die verkehrlichen Auswirkungen im Auge behalten.“

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