(Foto: privat)
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Dinslaken/Voerde/Hünxe. Mit dem Jahresbeginn 2021 treten einige Änderungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen in Kraft.

Mit dem 31. Januar 2021 endete die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Das MaStR ist ein Register für alle stromerzeugenden Anlagen, das seit Anfang 2019 online ist und alle bisherigen Meldewege für Anlagen ablöst. Dort werden umfangreiche Informationen zum Strommarkt in einer Datenbank zusammengefasst und der Öffentlichkeit gebündelt zur Verfügung gestellt.

Philip Salomon, Wirtschaftsförderer der Gemeinde Hünxe, verweist darauf, dass neue Anlagen zukünftig innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme dort eingetragen werden müssen. Wenn Anlagen nicht fristgerecht angemeldet werden, droht ein Bußgeld und der Verlust der EEG-Vergütung.

Neben der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister trat Anfang des Jahres die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) in Kraft. Darin kam es unter anderem zu Änderungen der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Solarstrom.

„Mit dem EEG 2021 wird die Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage beim Eigenverbrauch gezahlt werden muss, angehoben“, informiert der Klimaschutzmanager der Stadt Voerde Simon Bielinski. „Lag die Grenze zuvor bei 10 kWp ist diese nun auf 30 kWp angehoben worden“, ergänzt Kristina Ackermann, die Beauftragte für Umwelt- und Klimaschutz bei der Stadt Dinslaken. Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp und einem jährlichen Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden sind somit von der EEG-Umlage befreit.

Die Städte Voerde und Dinslaken sowie die Gemeinde Hünxe sind wie die anderen kreisangehörigen Kommunen über den Kreis Wesel Mitglied im landesweiten Netzwerk ALTBAUNEU, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird. Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks.

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