(Symbolbild: Polizei)
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Köln. Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Auf Antrag der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) hat das Amtsgericht Köln am Donnerstag (18. Februar) Haftbefehl gegen einen 53 Jahre alten Kölner wegen des dringenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern erlassen. Der Beschuldigte soll unter falschen Angaben zu seiner Person Kinder auf Social Media-Plattformen kontaktiert und veranlasst haben, kinderpornografisches Material anzufertigen und an ihn zu übersenden. Nach ersten Aussagen soll er für Fotos und Videos finanzielle Gegenleistungen erbracht und in einem Fall auch Druck auf ein Kind ausgeübt haben, um an weiteres Material zu gelangen.

Nach Hinweisen aus dem Einsatzabschnitt der BAO Berg im PP Essen hatten Kölner Ermittler am 16. Februar auf richterliche Anordnung die Wohnung des Beschuldigten wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte durchsucht und dabei mehr als 200 Datenträger beschlagnahmt. Aufgrund der geständigen Einlassung des Beschuldigten und der daraufhin erfolgten priorisierten Datenauswertung waren die Auswerter auf dem Mobiltelefon des 53-Jährigen auf Dateien gestoßen, die – über die bekannten Tatvorwürfe hinausgehend – auf aktive sexuelle Missbrauchstaten hindeuteten. Kurze Zeit später identifizierten Ermittler ein elfjähriges Mädchen im Kölner Umland sowie einen 13-jährigen Jungen aus Bayern. Die Kinder bestätigten die Tatvorwürfe und machten umfangreiche Angaben zur Sache. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Die Auswertung der IT-Asservate läuft auf Hochtouren.

16 Monate nach Einrichtung der BAO Berg richten sich die Ermittlungen damit zum ersten Mal gegen einen Tatverdächtigen, der Kontakt zu fremden Kindern über Social Media-Plattformen aufgenommen hat. Vor diesem Hintergrund wendet sich Polizei Köln an Eltern, Großeltern und Geschwisterkinder:

Präventionsexperte Dirk Beerhenke vom Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz weiß, wie wichtige es ist, Kinder in der digitalen Welt zu sensibilisieren, sie zu begleiten und zu beschützen. Er rät Erwachsenen, sich mit den Kindern Chatverläufe von Messengern (z.B. Whatsapp), Videodiensten (z.B. Snapchat, Tic Toc) aber auch von Spieleanbietern anzusehen. Gerade letztere bieten Chatmöglichkeiten, die von Tätern genutzt werden, um mit Kindern in Kontakt zu treten. All diese Anwendungen gibt es für Handys und Tablets, aber auch für Spielekonsolen aller Art. Selbst über Spielzeuge wie mit dem Internet verbundene Puppen können Fremde heutzutage Kontakt zu Kindern aufnehmen. Ein- und Ausgänge von E-Mailkonten sowie Anruflisten sollten generell Gegenstand gemeinsamer Gespräche der Eltern mit ihren Kindern sein. Beerhenke rät: “Lassen Sie sich die Kontakte erklären. Wer ist das, der da mit ihrem Kind schreibt oder es vielleicht beschenkt? Weitere Informationen zu “GEMEINSAM in die digitale Welt” erhalten Interessierte unter der Telefonnummer 0221 229-8655 oder per Mail an kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de. (ots)

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