Das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss (Foto: D. Staniek/Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss. Berechtigte können sich direkt beim Kreis melden

Im Kampf gegen das Corona-Virus hat der Rhein-Kreis Neuss auch zusätzliche Impfdosen des Herstellers AstraZeneca erhalten. Für Impfungen mit diesem Vakzin sind noch Termine frei. Wer zu der Gruppe der hierfür Impfberechtigten gehört und noch keine Impfbenachrichtigung über die entsprechenden Berufsverbände erhalten hat, kann sich für einen Termin auch direkt an den Kreis wenden. Dies geschieht per E-Mail an die Adresse impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de. Die Terminierung erfolgt dann über ein Online-Portal.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weist darauf hin, „dass die Impfung vor dem Hintergrund der zunehmenden Ausbreitung von Virus-Mutationen sowie weiter zu hoher Infektionszahlen noch an Bedeutung gewinnt“. Die mit dem Impfstoff von AstraZeneca Impfberechtigten sind wie bislang:

  • Personal von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten, Tagespflegeeinrichtungen sowie Pflege-Wohngemeinschaften mit Ausnahme des Personals von Einrichtungen der Eingliederungshilfe ebenso wie Beschäftigte und ehrenamtliche Tätige in Hospizen und ambulanten Hospizdiensten.
  • Heilmittelerbringer, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig werden, (Zahn-)Ärzte, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln sowie Ärzte und deren medizinisches Fachpersonal, die in onkologischen und Dialysepraxen tätig sind
  • Rettungsdienstpersonal und Personal in den Impfzentren

AstraZeneca-Impfungen werden darüber hinaus für folgende Gruppen und Berufe angeboten: regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätige Betreuungsrichter sowie Rechtspfleger im Sinne von Betreuungsrechtspflegern, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, das Personal von Hilfsmittel- beziehungsweise Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger, Frisöre sowie Seelsorger.

Außerdem geimpft werden Medizinprodukte-Berater bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben (insbesondere für die Medizinischen Dienste), Mitarbeiter der ambulanten Spezialpflege (zum Beispiel der Stoma- und Wundversorgung, wenn sie patientennah erbracht wird) sowie Heilmittel-Erbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Impfberechtigte aus diesen Gruppen finden Antworten auf weitere Fragen rund um die Coronaimpfung auch unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Personen, die nicht zu diesem Berechtigtenkreis gehören, können aktuell keinen Termin vereinbaren und sich auch nicht für eine spätere Impfung vormerken lassen.

Die Impfberechtigten ab 80 Jahren können ihren Impftermin weiterhin nur über die kassenärztliche Vereinigung unter der Internet-Adresse www.116117.de oder telefonisch unter Rufnummer 0800/116 117 01 vereinbaren. Für sie sind durchweg Impfungen mit dem Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

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