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Mönchengladbach. Mit dem 9. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid19, der die Kommunen gestern Nachmittag erreichte, legt das Land NRW einen neuen Fahrplan für die Impfangebote der kommenden Wochen fest. Zeitgleich wurden zusätzliche Impfstofflieferungen angekündigt.

So soll die Stadt Mönchengladbach, der bisher für den März wöchentlich rund 1.450 Dosen BionTech für die Altersgruppe 80+ sowie einmalig rund 1.600 Dosen AstraZeneca für Krankenhauspersonal angekündigt war, weitere Lieferungen erhalten: Nach der aktualisierten Zuteilungsliste des Landes werden noch in dieser Woche rund 2.200 Dosen AstraZeneca für Berufsgruppen mit hoher Impfpriorität geliefert. Ab dem 8. März bis Ende März sollen dann in mehreren Chargen insgesamt rund 2.900 Dosen AstraZeneca für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und rund 4.000 Dosen AstraZeneca für Personal an Grund- und Förderschulen, in der Tagespflege und Kitas bereitgestellt werden.

Nach dem Erlass können ab sofort auch weitere Personengruppen, die beruflich oder ehrenamtlich regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, Impfangebote gemacht werden. Darunter fallen zum Beispiel hauptamtliche und ehrenamtliche Betreuer*innen.

Auch allen Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten, dem Personal der Blut- und Plasmaspendedienste sowie den in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren tätigen Personen soll ein Impfangebot gemacht werden.

Einrichtungen, die in Mönchengladbach tätig sind, und in den aufgeführten Berufsfeldern arbeiten, können sich bei der Koordinierungsgruppe des Impfzentrums per E-Mail registrieren lassen. Die E-Mail Adresse lautet: impftermine-berufsgruppen@moenchengladbach.de.

Weitere Berufsgruppen und Einrichtungen erhalten Impfangebote ab dem 8. März 

Nach dem Ministererlass kann das Impfzentrum ab dem 8. März Beschäftigten in Kindertagesstätten, Grundschulen, Förderschulen in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Jugendhilfe Impftermine anbieten.

Anspruch auf die Impfung haben neben Lehrkräften, Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen auch weitere Beschäftigte, die regelmäßig in den genannten Einrichtungen und Schulen tätig sind, wie zum Beispiel Integrationshelfer*innen, Sozialarbeiter*innen OGS-Personal an Grundschulen und Personen, die in der Frühförderung arbeiten.

Ebenfalls ab dem 8. März werden mobile Impfungen in den (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe koordiniert. Die Impftermine sollen vorwiegend in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung stattfinden.

Darüber hinaus soll ab dem 8. März Polizeikräften, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko durch regelmäßigen Bürgerkontakt ausgesetzt sind, ein Impfangebot gemacht werden. Priorität hat dabei die Impfung von Einsatzhundertschaften.

Die von der Regelung betroffenen Einrichtungen werden in den nächsten Tagen von der Koordinierungseinheit des Impfzentrums kontaktiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Arbeitgeberbescheinigung

Um den kommunalen Impfzentren bei der Vielzahl der zwischenzeitlich impfberechtigten Berufsgruppen die Prüfung des Impfanspruchs zu erleichtern, hat das Land NRW eine Arbeitgeberbescheinigung als Vordruck bereitgestellt, der auf der Webseite des MAGS NRW unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_schutzimpfung.pdf heruntergeladen werden kann.

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