Sitzung des Stadtrates im Seidenweberhaus (Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, Andreas Bischof)
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Krefeld. Eine amtliche Wahlprüfung nach den Kommunalwahlen im September 2020 hat jetzt ergeben, dass es bei der Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl in Krefeld einen Additionsfehler im Ratswahlbezirk 24 – Bismarckplatz gegeben hat. Demnach wurden bei der Summenbildung von 239 und 240 ausgezählten Stimmen zwar die Zehner- und die Einerzahlen richtig aufaddiert, nicht aber die Hunderter. So wurden irrtümlich nur 279 anstatt der 479 Stimmen für die CDU berücksichtigt. Das teilte Stadtkämmerer Ulrich Cyprian, der als Wahlleiter fungierte, im Rahmen eines Pressegespräches gemeinsam mit Oberbürgermeister Frank Meyer und Rechtsdezernentin Cigdem Bern mit. Der Rechenfehler führt angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse dazu, dass die CDU im Stadtrat einen weiteren Sitz erhält und nunmehr 18 der 58 Ratsmitglieder aus ihren Reihen stellt. Die SPD hingegen muss einen Sitz abgeben und wird demnächst über 16 Sitze verfügen. Somit wird aus der Reserveliste der CDU die Kandidatin Angelika Brünsing nach der Feststellung des korrekten amtlichen Endergebnisses in den Rat einziehen, während SPD-Kandidat Oliver Leist ausscheiden muss.

Auf die Sitze aller anderen Parteien und Wählergruppen hat die Korrektur des Ergebnisses für den Rat keine Auswirkung. Die prozentualen Stimmanteile ändern sich jedoch wie folgt: SPD 28,51 Prozent (vorher 28,58 Prozent), CDU 30,41 Prozent (vorher 30,25 Prozent), Grüne 20,13 Prozent (vorher 20,18 Prozent), FDP 5,84 Prozent (vorher 5,85), Die Linke 3,22 Prozent (vorher 3,23 Prozent), AfD 5,41 Prozent (vorher 5,42 Prozent), Die Partei 2,45 Prozent (vorher 2,46 Prozent), Sonstige 4,02 Prozent (vorher 4,04 Prozent).

„Einen solchen Auszählungsfehler hat es in der langjährigen Amtszeit des Leiters der Abteilung ‚Statistik und Wahlen’ noch nicht gegeben, der schon viele Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen begleitet hat”, berichtet Ulrich Cyprian. Da Fehler aber niemals auszuschließen seien, gebe es für solche Fälle entsprechende Regularien im Wahlrecht, die nun zur Anwendung kommen. Wird die Feststellung des Wahlergebnisses vom 16. September 2020 für ungültig erklärt, so ist sie aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen. Dies solle der Rat in seiner Sitzung am 18. März beschließen. Das korrigierte Wahlergebnis ist anschließend durch den noch zu bildenden Wahlausschuss neu festzustellen.

Die mit der Korrektur des Wahlergebnisses verbundene Änderung der Sitzverteilung habe aber laut Kommunalwahlgesetz keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der zuvor gefassten Ratsbeschlüsse, erklärt Cigdem Bern. Diese seien alle gültig.

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