( © Stadt Oberhausen)
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Oberhausen. Seit dem 24. Februar 2021 stehen die Sportplätze in Oberhausen täglich (montags bis sonntags) von 15:00 bis 18:00 Uhr der Allgemeinheit zur Verfügung. Vor 15:00 Uhr soll u. a. eine Vermischung mit dem Schulsport verhindert werden.

Ab heute, 8. März 2021, können gemäß § 9 Absatz 1 der neuen Coronaschutzverordnung die Sportanlagen unter freiem Himmel nun von folgenden Gruppen genutzt werden: Einzelpersonen, 2 Personen zusammen, beliebig viele Personen eines Hausstandes sowie max. 5 Personen aus höchstens 2 verschiedenen Hausständen. Außerdem können Gruppen von max. 20 Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren plus max. 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen Sport treiben. Allerdings müssen alle Gruppen dauerhaft mindestens 5 Meter Abstand voneinander einhalten. Jetzt ist es also für Vereine möglich, Trainingszeiten für Kinder bis 14 Jahren anzubieten. Und obgleich sich die eingangs erwähnten Öffnungszeiten für die Allgemeinheit nicht ändern, dürfen Vereine ihr Training auch nach 18:00 Uhr beenden.

Diese Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 28. März 2021.

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