(Foto: privat)
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Duisburg. Die CDU-Fraktion Rheinhausen hatte in den vergangenen Jahren die Stadt Duisburg mehrfach gebeten, sich zum Haltepunkt Trompet zu äußern. Das beinhaltete neben dem geplanten Umbau auch die Einrichtung einer P&R-Anlage und insbesondere die weitere Entwicklung der übrigen Flächen. Die Mitteilungen der Verwaltungen hierzu waren alles andere als zufriedenstellend.

Jetzt wurden in zweifacher Hinsicht Fakten geschaffen. Ein knapp 3.700 qm großes Teilstück aus dem Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens ist unlängst verkauft worden. Auf dem Abschnitt nördlich des alten Bahnhofgebäudes sollen Reihenhäuser errichtet werden. Ende Februar fanden umfangreiche Rodungsarbeiten auf dem künftigen Baugrundstück statt. Eile war geboten. Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden. Mittlerweile stehen dort nur noch ein paar Baumstümpfe.

Dieter Recksiegel, Berater der CDU-Fraktion Rheinhausen, ist sauer: „Bei Bauvorhaben dieser Größenordnung ist normalerweise eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) durchzuführen. Es darf vermutet werden, dass auf der wild bewachsenen Fläche auch Tiere beheimatet waren. Dies herauszufinden und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wäre Aufgabe dieser Prüfung gewesen. Dazu ist es jetzt zu spät.“

Die CDU in Rheinhausen fragt sich daher, ob die Rodungsarbeiten bei der Verwaltung bekannt waren, ob eine ASP, also ein Verfahren zur Bewertung von Flora- und Fauna-Auswirkungen angefordert wurde oder die Verwaltung vielmehr von den Maßnahmen überrascht wurde und nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Das Verfahren einfach zu übergehen ist kein Kavaliersdelikt. So müssen bei geplanten Baumaßnahmen, bei denen größere Eingriffe in die Natur vorgenommen werden, die artenschutzrechtlichen Belange zwingend von der Unteren Naturschutzbehörde, die Stadt Duisburg, geprüft werden.

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