(Foto: VfL Bochum 1848)
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Bochum. Das Sportgericht des DFB hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hans E. Lorenz, als Einzelrichter am 16.03.2021 im schriftlichen Verfahren entschieden, dass Danny Blum vom VfL Bochum 1848 wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner gemäß § 8 Nr. 1. b der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt wird.

Darüber hinaus ist Bochums Nummer 17 bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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