BGE-Fraktionsvorsitzender Joachim Sigmund (Foto: privat)
Anzeigen

Emmerich am Rhein. Die BürgerGemeinschaft Emmerich (BGE) hat vor der Sondersitzung des Rates (23. März 2021) am 19. März 2021 durch ein von der Fraktion beauftragtes Ratsmitglied zum drohenden Verlust der 6 Mio. €-Anlage bei der Greensill-Bank die Akten in der Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein eingesehen. Diese Akteneinsicht der BGE-Ratsfraktion war geboten, da bis heute keine überörtliche Prüfung des gesamten Sachverhalts durch einen unabhängigen Dritten stattgefunden hat.

Nach dieser Akteneinsicht, die nach § 55 der Gemeindeordnung NRW als Informationsrecht zur “Kontrolle der Verwaltung” zulässig und ordnungsgemäß beim Bürgermeister beantragt war, hat die BGE am 20. März 2021 die zuständige Kommunalaufsicht, also Frau Landrätin Gorißen um Prüfung gebeten, ob der Verdacht eines Dienstvergehens durch Bürgermeister Peter Hinze als Vorsitzender im Verwaltungsvorstand der Stadt Emmerich am Rhein besteht.

Aus Sicht der BGE liegt ein Anfangsverdacht für straf-, zivil- und disziplinarrechtliche Ansätze vor, nicht nur bezogen auf die konkrete Anlage von 6 Mio. € bei der GREENSILL-Bank, sondern auch bezogen darauf, dass keine städtischen Anlagerichtlinien bestehen. Die BGE sieht hier ein Versagen des Verwaltungsvorstandes und der örtlichen Rechnungsprüfung, so BGE-Fraktionsvorsitzender Joachim Sigmund.

Beitrag drucken
Anzeige