Manuela Pauls und Aliena Berger (l.) vom Kommunalen Ordnungsdienst im Einsatz und Gespräch mit einer Passantin (Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, A. Bischof)
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Krefeld. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) hat ein besonderes Jahr hinter sich. Denn mit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW trat am 23. März 2020 eine Regelung in Kraft, mit der die Arbeit der städtischen Ordnungshüter teilweise auf den Kopf gestellt wurde. Denn neben ihren üblichen Aufgaben – zum Beispiel dem Kampf gegen Lärmbelästigung, der Kontrolle von Parks, Straßen und Plätzen oder der Überwachung des Jugendschutzes – waren im öffentlichen Raum plötzlich völlig neue Regeln durchzusetzen. Hinzu kam, dass diese Vorschriften aufgrund der unterschiedlichen Pandemielage ständig wechselten. „Hier war neben Kontrolle und Sanktionierung auch viel Kommunikation gefragt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Menge Zeit und Mühe investiert, die Bürgerschaft aufzuklären und immer wieder für die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zu werben”, sagt Frank Kollenbroich, Sicherheitsbeauftragter der Stadt Krefeld.

Übliche Dienstzeiten wurden weiter ausgebaut

Nachdem die erste Coronaschutzverordnung in Kraft getreten war, dauerte es nur vier Tage, den KOD-Streifendienst personell fast zu verdoppeln. Neben den seinerzeit 23 Stammkräften wurden 18 Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung eingebunden – meist Kollegen, die als Politessen, Mülldetektive oder Schwimmmeister bereits Erfahrung im Außendienst mitbrachten. So waren bei der ersten Pandemiewelle im Frühjahr und bei der zweiten Welle im Herbst bis zu 41 Ordnungskräfte der Stadt Krefeld auf den Straßen unterwegs, um in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Partnern wie der SWK Mobil die Einhaltung der Corona-Regeln zu überwachen. „Die üblichen Dienstzeiten, die im Sommer ohnehin bis 24 Uhr gehen, wurden weiter ausgebaut. Über freiwillige Mehrarbeit waren wir nun auch an Sonn- und Feiertagen unterwegs, ab Oktober außerdem täglich bis zwei Uhr nachts, um die Sperrstunde in der Gastronomie zu überwachen”, erklärt Christian Horn, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes.

Eine weitere Herausforderung lag in der telefonischen Erreichbarkeit. Über das Servicetelefon der Abteilung Sicherheitsmanagement gingen gerade am Anfang täglich bis zu 200 Bürgeranfragen und Beschwerden ein. „Das hatte auch mit einer allgemeinen Verunsicherung der Menschen zu tun: Regelungen wie Kontaktverbote, Maskenpflicht oder die Schließung von Läden sind ja zum Glück keine alltäglichen Instrumente, sondern allein der Pandemie geschuldet”, betont Christian Horn. Um dem Ansturm an Anfragen gerecht zu werden, wurden die Servicezeiten des Beschwerdetelefons mehr als verdreifacht. Teilweise war der KOD statt zu den Öffnungszeiten der Verwaltung sieben Tage pro Woche zwischen 8 und 23 Uhr erreichbar.

Bevölkerung zeigt sich diszipliniert und einsichtig

Die Arbeit der Ordnungskräfte wurde dadurch erleichtert, dass sich große Teile der Bevölkerung diszipliniert und einsichtig zeigten. „Verstöße sind die Ausnahme, nicht die Regel. Meistens reichen die Reaktionen von Verständnis über Zustimmung bis hin zu Lob für unsere Arbeit”, sagt Frank Kollenbroich. Nichtsdestotrotz kam es auch zu mehreren Widerstandshandlungen gegen KOD-Mitarbeiter. Auch hier war der enge Draht zur Polizei enorm wertvoll, wie Kollenbroich betont. Zehn dieser Fälle werden auch strafrechtlich weiterverfolgt. Drei Dienstkräfte des KOD konnten ihre Arbeit nach den Angriffen nicht weiter fortsetzen.

Verstöße gegen das Kontaktverbot, die Missachtung der Maskenpflicht oder die widerrechtliche Öffnung von Läden, Kiosken oder Restaurants hatten im Laufe eines Jahres rund 1.600 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten zur Folge. Dabei wurden mindestens 50 Euro, in der Regel höchstens 5.000 Euro Geldbuße erhoben, letzteres zum Beispiel für den unzulässigen Weiterbetrieb von Gastronomie. Fast 90 Prozent der Verstöße stehen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht an Haltestellen, in Läden oder in hoch frequentierten Fußgängerbereichen.

Das blieb in Erinnerung

Einige Einsätze sind den Kollegen besonders in Erinnerung geblieben, zum Beispiel die vier erwachsenen „Wildgriller”, die im April 2020 auf einem Kinderspielplatz angetroffen wurden. Hier kamen gleich vier Tatbestände zusammen: Verstoß gegen das Kontaktverbot, Aufenthalt auf einem gesperrten Spielplatz, Grillen auf öffentlichen Flächen und missbräuchliche Nutzung eines Spielplatzes. Im Januar 2021 wurden in einem Hotel in der Innenstadt in einem gemeinsamen Einsatz mit der Polizei sechs Prostituierte aufgegriffen, zum Teil mit Freiern. Nachdem das Hotel geräumt wurde, fanden die Einsatzkräfte am Folgetag die nahezu gleichen Verhältnisse erneut vor, so dass letztlich das Zugangsschloss des Hotels getauscht wurde. Aufgrund des wiederholten Verstoßes wurde in diesem Fall der bisherige Höchstsatz eines Corona-Bußgeldes verhängt, nämlich 10.000 Euro.

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