Bewohnerinnen und Bewohner des Grenzdorfs von Suderwick (D) und Dinxperlo (NL) sind von der Corona-Testpflicht für Angelegenheiten des täglichen Bedarfs befreit ( © Karsten Tersteegen/Stadt Bocholt)
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Bocholt. Sonderregelung für deutsch-niederländisches Grenzdorf bei “Angelegenheiten des täglichen Bedarfs”

Corona-Sonderregelung für Bürgerinnen und Bürger aus dem deutsch-niederländischen Grenzdörfchen Suderwick (D) und Dinxperlo (NL): Sie sind für Angelegenheiten des täglichen Bedarfs von der Corona-Testpflicht befreit. Darunter fallen insbesondere der Einkauf, Aufsuchen von Handwerksbetrieben und Dienstleistungen, Arzt- oder Therapeutenbesuche sowie der Weg zu Arbeit . Voraussetzung ist, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Erst- oder Zweitwohnsitz im definierten Geltungsbereichs der Ortskerne haben.

Die Stadt Bocholt hat heute eine Allgemeinverfügung veröffentlicht , die ab morgen, Sonntag 11. April 2021, in Kraft tritt. Die Regelung gilt für Deutsche und Niederländer.

Grund ist die besondere Lage mit einer sehr engen räumlichen Verflechtung der Orte direkt an der Grenze zu Deutschland /Niederlande. Die Allgemeinverfügung stellt eine Ausnahmeregelung zur geltenden Einreiseverordnung dar, die aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation eine Testpflicht bei Überschreiten der Grenze vorsieht.

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