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Krefeld. Beamte der Polizei Krefeld mussten am Montagmorgen an den Niepkuhlen in Traar ein Reh nach einem Hundeangriff erlösen. Der mutmaßliche Halter der Hunde hatte sich vom Tatort entfernt, konnte aber mittlerweile nach einigen Hinweisen aus der Bevölkerung ermittelt werden. Die Untere Jagbehörde der Stadt Krefeld steht im Kontakt mit ihm. Eine DNA-Analyse soll nun Aufschluss darüber geben, ob seine griechische Bracke tatsächlich zugebissen und die Verletzungen verursacht hat. Die Untersuchung wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Gestern Morgen (12. April 2021) hat die Polizei ein Reh in Traar nach einem Hundeangriff erlöst. Eine Melderin informierte gegen 8:45 Uhr die Polizei, dass freilaufende Hunde ein Reh angreifen. Vor Ort fanden die Beamten das schwerverletzte Tier, welches massive Bissverletzungen aufwies. Das Reh musste aufgrund der schweren Verletzungen noch vor Ort erlöst werden. Der Hundehalter und die Hunde konnten nicht mehr vor Ort ausfindig gemacht werden, jedoch hatte die Melderin ein Foto eines Hundes gemacht. Auf Grund der gestrigen Presse-Veröffentlichungen sind Hinweise auf den Hundehalter eingegangen. Er konnte zwischenzeitlich ermittelt werden.

„Streuner” bringen nicht nur Rehe, sondern zum Beispiel auch Hasen und Kaninchen, die ihre Jungen zur Welt gebracht haben, sowie Enten, Fasane und andere Bodenbrüter in Panik. In diesem Zusammenhang ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Dazu zählt auch das Stören von Lebensbereichen wildlebender Tiere durch das Stöbern der Hunde. Aufgrund der aktuellen Brut- und Setzzeit der Wildtiere nehmen Polizei Krefeld und die Untere Jagdbehörde der Stadt Krefeld den jüngsten Vorfall zum Anlass, Hundehalter zu informieren. Sie bestreifen gemeinsam die städtischen Waldgebiete, machen die Hundehalter auf die Leinenpflicht abseits der Wege aufmerksam und informieren sie über die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen. Verstöße können zu empfindlichen Ordnungsstrafen oder sogar zu Strafanzeigen führen.

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