Oberbürgermeister Frank Meyer (Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation)
Anzeigen

Krefeld. Frank Meyer: „Es gibt keinen Grund zur Panik, aber zur Vorsicht“

Oberbürgermeister Frank Meyer hat in der städtischen Corona-Pressekonferenz um Verständnis für die verschärften Einschränkungen geworben, die seit Montag gelten. Er verweist auf den deutlichen Zuwachs bei der Sieben-Tages-Inzidenz von 148 vor einer Woche auf nunmehr 235 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Zugleich müssten auch deutlich mehr Patienten in den Krankenhäusern behandelt werden. „Aus anderen Städten erreichen uns bereits Meldungen, dass CoronaPatienten verlegt werden müssen. Hier in Krefeld gibt es keinen Grund zur Panik, aber zur Vorsicht. Wir beobachten eine Zunahme schwerer Krankheitsverläufe. Und wer heute erkrankt, taucht erst in zwei Wochen in der Statistik der Kliniken auf“, sagt Frank Meyer, der auch den städtischen Krisenstab leitet.

Bislang liegen der Stadt Krefeld vier Klagen gegen die neue Allgemeinverfügung vor. Sie richten sich sowohl gegen die Maskenpflicht in Parks als auch gegen die Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung sollen einzelne Punkte des Regelwerks in dieser Woche nochmals überprüft werden. „Wir werden schauen, ob irgendwo Nachbesserungsbedarf besteht, denn die Hinweise aus der Bürgerschaft nehmen wir sehr ernst. Besonders viele Rückmeldungen haben wir zum Thema Sport in Parks und Grünanlagen erhalten. Hier wird die Frage aufgeworfen, ob dabei wirklich Maskenpflicht gilt“, erklärt Stadtdirektor Markus Schön, der auch als Sport- und Schuldezernent fungiert.

Die Situation in den Schulen nennt der Dezernent „sehr angespannt“. Denn obwohl die jüngeren Schüler im Distanzunterricht bleiben, kommt es allein unter den Abschlussklassen zu vielen Quarantänefällen. Auch aus Kindertagesstätten werden vermehrt Corona-Infektionen gemeldet. „Die Landesregierung ist hier wohl noch in der Findungsphase. Ich halte es jedoch für schwer vertretbar, in den Kitas alles weiterlaufen zu lassen. Da muss dringend etwas passieren“, sagt Markus Schön. Er sieht auch zunehmend Probleme, ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. Das liegt zum einen an Quarantänefällen, zum anderen daran, dass Erzieher ihre eigenen Kinder im schulpflichtigen Alter nun wieder zu Hause betreuen müssen.

Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen weist auf Schwierigkeiten bei der Vergabe der Impftermine hin. Zwar seien sowohl die Kapazitäten im Impfzentrum als auch die personelle Ausstattung vorhanden, allein es fehle am Impfstoff. „Ein Termin kann erst zugesagt werden, wenn klar ist, dass zu diesem Zeitpunkt genügend Impfstoff vorhanden ist“, betont die Dezernentin. Vor dem gleichen Hintergrund rät sie dringend dazu, für Begleitpersonen von über 70-Jährigen schon bei der Terminvergabe eine gesonderte Impfung zu vereinbaren. Es sei nicht möglich, „einfach spontan eine zweite Person mitzubringen“.

Für Risikopatienten, die einen Impftermin brauchen, steht die Telefonnummer 02151/86-462240 zur Verfügung. Vier Mitarbeiter nehmen dort werktags zwischen 9 und 15.30 Uhr Anfragen von Risikopatienten entgegen und kümmern sich um die Terminvergabe.

Das gilt jetzt: Ausgangssperre und weitere Maskenpflicht-Zonen

Die Krefelder Stadtverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr vorsieht. Die Stadt begründet diesen Schritt mit der aktuellen Coronaschutzverordnung, die nach § 16a, Absatz 2, vorsieht, dass Kommunen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen können. Diese Ausgangssperre in Krefeld gilt, solange keine anderweitigen Regelungen auf den Ebenen von Bund und Land beschlossen werden.

Es gibt Ausnahmen von der Allgemeinen Ausgangssperre, die in der Allgemeinverfügung definiert sind. Dazu zählen etwa berufliche Wege, das Gassigehen mit dem Hund oder auch notwendige Einkäufe. Diese Ausnahmetatbestände müssen glaubhaft gemacht werden. Dies setzt bei beruflichen Gründen nicht zwingend eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder das Vorzeigen eines Dienstausweises voraus. Allerdings unterstützen solche Dokumente die Glaubhaftmachung. Die genauen Regelungen zu Ausgangssperre und erweiterter Maskenpflicht findet man im Amtsblatt unter dem Link https://www.krefeld.de/c1257cbd001f275f/files/amtsblatt_15a-2021.pdf/$file/amtsblatt_15a-2021.pdf?openelement. Das bedeutet, dass Spaziergänger unter anderem im Stadtwald, am Elfrather See, auf dem Rheindeich und in Parks jederzeit eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen. Auch die Maskenpflicht in den hoch frequentierten Fußgängerbereichen der Innenstadt und der Stadtteile besteht weiter.

Beitrag drucken
Anzeige