Screenshot von https://www.stoag.de/ ( © STOAG)
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Oberhausen. Das neue Infektionsschutzgesetz, das jetzt in Kraft getreten ist, hat auch Auswirkungen auf den ÖPNV.

Wenn in einer Stadt – wie jetzt in Oberhausen – die Corona-Notbremse greift, müssen Fahrgäste dort in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und Bahnhöfen, eine FFP2-Maske bzw. KN95/N95-Maske tragen.

Medizinische Masken, z. B. die rechteckigen, meist hellblauen Masken mit Faltenwurf, sind nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt auch für Fahrgäste der Revierflitzer®. Die Einhaltung der Maßnahmen wird u. a. von den Servicekräften der STOAG überprüft. Service- und Kontrollpersonal selbst darf weiterhin medizinische Masken tragen.

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