Screenshot von www.niag-online.de/corona ( © NIAG)
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Duisburg/Kreis Kleve/Kreis Wesel. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung verschärfen sich unter den aktuellen Gegebenheiten auch die Regelungen zur Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr: Ab Samstag, 24. April, sind ausschließlich FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (KN95 und N95) in Bussen der NIAG und von LOOK, an Haltestellen und in den Kundencentern erlaubt. Medizinische Mund-Nasen-Masken, sogenannte OP-Masken, genügen dann nicht mehr.

NIAG-Vorstand Christian Kleinenhammen betont: “Gesundheit und Sicherheit unserer Fahrgäste und unserer Fahrerinnen und Fahrer stehen bei uns ganz vorn. Wir bitten unsere Fahrgäste deshalb, den gesetzlichen Vorgaben Folge zu leisten und eine FFP2- oder eine vergleichbare Maske zu tragen.“

Die Fahrgäste sind gebeten, sich über die jeweils aktuell geltenden Vorschriften zu informieren. Die NIAG informiert unter www.niag-online.de/corona.

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