Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss (Foto: D. Staniek/Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss. Ab dem 30. April sind auch für die Impfzentren in NRW Terminbuchungen von Menschen mit Vorerkrankung der Priorität 2 möglich. Das hat das Landesgesundheitsministerium jetzt festgelegt. Die Terminbuchungen können am Freitag ab 8.00 Uhr online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 vorgenommen werden. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Firmen Moderna und BioNTech, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass Partnerbuchungen aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein werden. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher bis zum 29. April 2021 einen Impftermin vereinbaren.

Schon vorher waren Impfungen der Priorisierungsgruppe 2 beispielsweise im Rahmen von Einzelentscheidungen oder über die Arztpraxen möglich. „Menschen mit Vorerkrankung sollten sich für eine Impfung auch weiter vornehmlich an ihren Hausarzt wenden. Die Impfzentren werden hier für einen Übergangszeitraum mit den vorhandenen Kapazitäten unterstützen, damit das Impftempo weiter an Fahrt gewinnt“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Für alle, die im Rahmen der Priorisierung nicht schon einen Impftermin über den Rhein-Kreis Neuss erhalten haben, gilt nun die Anmeldung über das Landesportal.

Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 sind:
Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung

  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.

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