( © Kreis Wesel)
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Kreis Wesel. Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Freitag, 23. April, über dem Schwellenwert von 150. Dies hat das MAGS NRW mit Allgemeinverfügung von heute ausdrücklich festgestellt. Damit gelten ab Dienstag, 27. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich zwischen 150 und 165. Dies sind im Wesentlichen folgende:

Private Kontakte
Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Ausgangsbeschränkung
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte
Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel
Der übrige Einzelhandel bleibt ab Dienstag, 27. April, geschlossen. Abholung vorbestellter ist Ware weiterhin zulässig.

Sport
Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.

Kultur/Freizeit
Präsenzveranstaltungen sind verboten.

Körpernahe Dienstleistungen
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Gastronomie
Die Gastronomie ist geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.

Schulen
Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im Wechselunterricht, weil der Inzidenzwert seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt.
Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist ab dem übernächsten Tag ausschließlich Distanzunterricht durchzuführen.

Kindertagesbetreuung
Das NRW-Familienministerium hat den KiTa-Leitungen und Kindertagespflegepersonen inzwischen schriftlich mitgeteilt, dass ab Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen nur noch eine Notbetreuung angeboten wird.

Unterschreitet der Kreis Wesel nach Eintreten der Maßnahmen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die entsprechenden Schwellenwerte, so treten diese Maßnahmen dann am übernächsten Tag wieder außer Kraft. Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird ggfs. Änderungen des Inzidenzbereichs des Kreises durch eine entsprechende Verordnung festlegen. Der Kreis Wesel wird diese dann zeitnah kommunizieren.

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde am Donnerstag, 22. April 2021, verkündet, und trat am  Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das bundesweite Gesetz regelt u. a. die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Der gesamte Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt hier einsehbar.

 

Aktueller Stand der Infektionsfälle mit Coronavirus (Covid-19):
7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel bei 171,5

Im Kreis Wesel sind drei weitere Menschen gestorben, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Hierbei handelt es sich um drei Männer aus Moers (87, 71, 61 Jahre alt). Damit steigt die Zahl der in Zusammenhang mit dem Coronavirus verstorbenen Menschen im Kreis Wesel auf 260.

Die Anzahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel liegt aktuell bei 15.781, Stand 26.04.2021, 12 Uhr. Zum Vergleich, Stand 23.04.2021, 12 Uhr = 15.515 Fälle.

Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel liegt damit bei 171,5. Die 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner gemeldet wurden.

Die Lage stellt sich folgendermaßen dar:

Wohnort Gesamtanzahl der Infektionen* Zuwachs seit der letzten Meldung Genesen** Verstorben
Alpen 292 +6 253 7
Dinslaken 2.744 +47 2.419 53
Hamminkeln 696 +10 623 11
Hünxe 335 +4 306 3
Kamp-Lintfort 1.640 +28 1.469 35
Moers 4.018 +81 3.562 51
Neukirchen-Vluyn 832 +12 708 17
Rheinberg 1.003 +19 921 10
Schermbeck 326 +2 308 0
Sonsbeck 232 207 8
Voerde 1.251 +15 1.154 26
Wesel 1.868 +35 1.661 31
Xanten 544 +7 508 8
Gesamt 15.781 +266 14.099 260

* Die Gesamtanzahl der Fälle beinhaltet auch verstorbene und genesene Personen.

** Als „Genesen“ werden die Personen bezeichnet, die aus der Quarantäne entlassen wurden.

Wichtige Hinweise zu den Fallzahlen und zur 7-Tages-Inzidenz im Kreis Wesel:
Der Kreis Wesel aktualisiert einmal am Tag die Fallzahlen. Hierbei werden die individuellen Fallzahlen pro Kommune auf Basis des aktuellen Meldedatums   hinterlegt. Entscheidend für alle Regelungen und Maßnahmen nach der Coronaschutzverordnung ist aber die sogenannte 7-Tages-Inzidenz. Sie bildet ab, wie viele Menschen sich im Kreis Wesel in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem Coronavirus infiziert haben. Maßgeblich für die Beurteilung ist hier der Inzidenzwert, den das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) ausweist. Das LZG aktualisiert einmal täglich um 0:00 Uhr den Datenstand.

Die jeweils tagesaktuelle Inzidenz finden Sie hier:
https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/corona_meldelage/index.html

Da der Datenstand zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelt wird und die Fälle innerhalb der Berichterstattung ihrem Meldedatum am Landeszentrum Gesundheit zugeordnet werden (auch rückwirkend), kann es hier zu Differenzen kommen.

Die erforderlichen Maßnahmen wurden seitens des Fachdienstes Gesundheitswesen des Kreises Wesel eingeleitet, insbesondere werden die Kontaktpersonen ermittelt und informiert.

Corona-Patienten in Krankenhäusern im Kreis Wesel

Corona-Patienten in Krankenhäusern Davon auf der Intensivstation Davon mit Beatmung
Stand 22.04.2021 143 30 19
Aktueller Stand:
25.04.2021
151 29 24

Die Erhebung der Zahlen in der entsprechenden Landesdatenbank findet verzögert statt, so dass an dieser Stelle immer die Zahlen des Vortages veröffentlicht werden.

Weitere Informationen erfolgen per Pressemitteilung und auf https://www.kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/, sobald diese vorliegen.

Laut Robert Koch-Institut verringern folgende Maßnahmen das Infektionsrisiko:
·        Hände regelmäßig und gründlich mit Seife waschen
·        In die Ellenbeuge und nicht in die Hand husten oder niesen
·        Auf Händeschütteln verzichten
·        Das Gesicht möglichst nicht mit den Händen berühren
·        Mindestens 1,5, besser 2 Meter Abstand zu anderen Menschen halten
·        Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum kann in Kombination mit den o.g. Maßnahmen ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu reduzieren.
·        Regelmäßiges Lüften von Räumen
Was soll man bei einem Verdachtsfall auf das Corona-Virus tun?

Der erste Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger ist der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin. Hierbei sollte man diesen zunächst telefonisch kontaktieren und die weiteren Schritte abklären.
Ansprechpartner für Nachfragen:

Niedergelassene Ärzte:                        FD 53 Gesundheitswesen
Bürger/innen:                                 Hotline des Kreises Wesel: 0281/207-4060
Hotline des MAGS 0211 – 9119 1001
Schulleitungen:                                 Die jeweiligen Schulträger
Presseanfragen:                                Pressestelle

Patienteninformationen der Kassenärztliche Vereinigung zu Corona-Tests sind zu finden unter https://coronavirus.nrw/wp-content/uploads/2020/08/testpraxen_nordrhein.pdf

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