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Mülheim an der Ruhr/Duisburg. Am Montag veröffentlichte die Stadt Mülheim an der Ruhr die Corona-Inzidenzen der einzelnen Stadtteilen und schon fast traditionell gab es am Dienstag die Ansteckungswerte für Duisburgs Stadtbezirke.

Corona-Zahlen
           Mülheim an der Ruhr
 
Anzahl der Einwohner*innen in Mülheim an der Ruhr, Anzahl der Tests auf eine Infektion mit Covid-19 sowie der positiven Testergebnisse (Infektionen) in den vergangenen 7 Tagen und 7-Tage-Inzidenzen je 100.000 Einwohner*innen  
Stadtteile Einwoh-ner*innen1 CoE-Abfrage am 26. April 2021
Tests2 pos. Erg.2 Inzidenz
Altstadt I   21304 103 44 206,5
Altstadt II 25681 183 96 373,8
Styrum   15988 139 54 337,8
Dümpten   18889 93 53 280,6
Heißen   21205 111 55 259,4
Menden-Holthausen 13633 70 18 132,0
Saarn   23083 106 41 177,6
Broich   14225 58 22 154,7
Speldorf   18768 80 20 106,6
unbekannt   0 0  
Mülheim an der Ruhr gesamt 172776 943 403 233,2
außerhalb Mülheims   63 3  
RKI   170632   321 188,1
  1 Bevölkerungsdaten am 31.12.2020 lt. Einwohnermeldeamt
  2 Anzahl der durchgeführten Tests und der positiven Testergebnisse in den vorhergehenden 7 Tagen  
Erstellt: 26.04.2021
Quelle: Stadt Mülheim an der Ruhr. Referat V.1 – Stadtforschung und Statistik (2021): Datenabfrage aus CoronaErfassung beim Gesundheitsamt. Eigene Berechnungen.

 

Aktuelle Zahlen (Stand 26. April 2021, 20 Uhr)

Insgesamt haben sich in Duisburg in Summe 26.019 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 592 Personen sind verstorben.
23.481
Personen sind wieder genesen, so dass es aktuell 1.946 Infizierte in der Stadt gibt.
Insgesamt wurden 407.194 Corona-Tests durchgeführt.

Der aktuelle Inzidenzwert beträgt 235,4.

7-Tage-Inzidenz der Bezirke für die 16. Kalenderwoche

Die Fallzahlen in der vergangenen Woche sind in den Bezirken Walsum, Hamborn, Mitte, Homberg und Rheinhausen weiter angestiegen, in den Bezirken Meiderich und Süd leicht zurückgegangen.

  1. Kalenderwoche (19. bis 25. April 2021)
Stadtbezirk 7-Tage-Inzidenz (Absolute Fallzahlen) Einwohnerzahl (Stand: 31.03.2021)
1 Walsum 220,8 (111) 50.283
2 Hamborn 262,7 (199) 75.752
3 Meiderich/Beeck 266,6 (194) 72.771
4 Homberg/Ruhrort/Baerl 241,7 (99) 40.964
5 Mitte 203,5 (222) 109.085
6 Rheinhausen 300,5 (235) 78.201
7 Süd 146,7 (107) 72.917
Gesamt: 238,0 (1190) 499.973  

 

Verlängerung der Allgemeinverfügung
Die Stadt Duisburg hat die Allgemeinverfügung ab dem 27. April bis zum 14. Mai 2021 verlängert. Die für Duisburg über die Bestimmungen des § 28b Infektionsschutzgesetz (“Bundesnotbremse”) hinaus geltenden Regelungen werden neu gefasst:

·        Die Untersagung der Spielplatznutzung gilt nun in der Zeit von 19 bis 9 Uhr.
·        In privaten Fahrzeugen gilt nun (mit Ausnahme der fahrzeugführenden Person) bei der gemeinsamen Nutzung durch Personen aus verschiedenen Hausständen die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (mindestens FFP2 oder vergleichbar). Für Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, jedoch unter 14 Jahren sind, besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; kann eine solche Maske aufgrund der Passform nicht getragen werden, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
·        Die Maskenpflicht an den bekannt gegebenen belebten Orten unter freiem Himmel gilt weiterhin.
·        Auch die Maskenpflicht um Schulen und Kitas wird fortgesetzt.
·        Die Maskenpflicht beim Verweilen außerhalb von befestigten Wegen an den bekannt gegebenen Bereichen der Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gilt nun bis 22:00 Uhr.
·        Auch die Maskenpflicht vor den Ein- und Ausgängen von sakralen Räumen bleibt bestehen.
·        Ebenso die Maskenpflicht auf den Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor / nach Heimspiel MSV sowie das Alkoholverbot auf den Parkplätzen 1, 2 und auf dem Stadionvorplatz vor der Schauinsland-Reisen-Arena drei Stunden vor / nach Heimspiel MSV.
·        Kontaktbeschränkung: Hier wurde nun die bislang bestehende Regelung, wonach zwei Hausstände mit maximal fünf Personen zusammen kommen durften, an die mit dem IfSG eingeführte bundesweite Regelung angepasst. Das bedeutet: Auch in Duisburg gilt, dass private Zusammenkünfte im privaten oder im öffentlichen Raum auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes mit maximal einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person – einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beschränkt sind.

Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.

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