Symbolbild (Foto: Polizei NRW)
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Brühl. Während einer laufenden Fahndung ist die Besatzung eines Polizeihubschraubers mit einem Laserpointer geblendet worden.

Mittwochnacht (28. April) flog die Besatzung eines Polizeihubschraubers um 22:00 Uhr über die Ortslage Badorf. Die Hubschrauberbesatzung hat in dieser Zeit Polizisten bei der Suche nach einer Person unterstützt. Plötzlich und für die Piloten völlig unerwartet, sind sie über der Von-Droste-Hülsdorff-Straße von zunächst Unbekannten mit einem Laserpointer mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg geblendet worden. Die Piloten gaben den Kollegen auf dem Boden den Standort der Personen bekannt. Mit einer Personenbeschreibung machten sich zwei Streifenwagenbesatzungen auf den Weg in diese Straße. Dort trafen die Beamten auf zwei Personen, die mit einem Hund spazieren gingen. Nach Belehrung stritten diese den Tatvorwurf ab. Die Polizisten stellten die Personalien fest und fertigten später eine Anzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Die Ermittlungen in der Sache dauern an.

Eine solche Laserpointer-Attacke stellt regelmäßig einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gemäß § 315 StGB dar. Das Gesetz sieht für einen solchen Eingriff eine Freiheitsstrafe (!) von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Wer einen Piloten mit einem Laser blendet, will oder nimmt billigend in Kauf, dass dieser die Kontrolle über das Flugzeug verliert und womöglich abstürzt. Gegenüber dem Piloten ist der Tatbestand der versuchten oder vollendeten gefährlichen Körperverletzung verwirklicht. Die Netzhaut der Betroffenen kann durch das Bestrahlen dauerhafte Schäden davontragen!

Die Polizei warnt davor, solche Laserpointer außerhalb ihres bestimmungsgemäßen Gebrauches als Lichtzeiger bei Präsentationen zu nutzen. (ots)

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