Norbert Schürmann, Leiter der Schmerz- und Palliativmedizin am St. Josef Krankenhaus (Foto: privat)
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Moers. Jeder ärztliche Eingriff bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Patienten. Diese wird in der Regel nach erfolgter Aufklärung vom Patienten selbst erteilt. Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie nicht in der Lage ist, ihren Willen gegenüber Ärzten oder Pflegekräften zu äußern. Hier geht es häufig um die Verweigerung lebenserhaltender Maßnahmen. Jeder, der volljährig ist, kann eine Patientenverfügung, die in der Regel schriftlich erfolgen muss, anfertigen. Im Internet sind diverse Vordrucke für Patientenverfügungen zu finden, aber welche ist die richtige und was muss beim Verfassen beachtet werden?

Norbert Schürmann, Leiter der Klinik für Palliativ- und Schmerzmedizin am St. Josef Krankenhaus, erklärt in seinem Vortrag, worauf zu achten ist und was der Unterschied zwischen einer allgemeinen abstrakten Patientenverfügung und einer situationsangepassten Patientenverfügung ist. Da zur Zeit Präsenzvorträge nicht stattfinden können, ist der Vortrag ist auf der Homepage des Krankenhauses hinterlegt sowie bei Youtube zu finden.

In Zusammenarbeit mit einem Moerser Notar hat Norbert Schürmann eine Patientenverfügung erstellt, die sich ebenfalls auf der Homepage des St. Josef Krankenhauses zum Download befindet bzw. als Printversion in der Abteilung Unternehmenskommunikation bestellt werden kann.

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