Markus Herbert Weske MdL (Foto: © Büro Markus Herbert Weske)
Anzeigen

Düsseldorf. Donnerstag entscheidet der Landtag

Am kommenden Donnerstag, 6. Mai 2021, wird der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags um 10.00 Uhr über die Auszahlung des Landesanteils am Hilfspaket für die Flughäfen Düsseldorf und Münster/Osnabrück in Höhe von rund 33 Millionen Euro abstimmen; die Landesregierung hat eine entsprechende Vorlage eingebracht. Dazu erklärt der Düsseldorfer Landtagsabgeordnete Markus Herbert Weske, stellvertretender finanzpolitsicher Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Die Flughäfen befinden sich wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in einer existenzbedrohenden Lage. In dieser Situation ist es notwendig, diese mit staatlichen Hilfen zu unterstützen. Die Flughäfen selbst brauchen aber auch Regelungen, mit denen Sanierung ermöglicht, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Beschäftigung gesichert werden kann. Leider lehnt es der Düsseldorfer Flughafen bisher ab, den von den kommunalen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelten Notlagentarifvertrag anzuwenden. Das Einigungspaket regelt unter anderem den Schutz der Arbeitsplätze bis 2023.

Wir halten dieses Vorgehen für falsch. Da die schwarz-gelbe Landesregierung in ihrer Vorlage die Sicherung der Arbeitsplätze mit keinem einzigen Wort erwähnt, wird die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag zur Abstimmung stellen: Der Anteil des Landes am Hilfspaket in Höhe von rund 33 Millionen Euro soll an die Auflage gebunden werden, dass die beiden Flughäfen bzw. deren Geschäftsführungen analog zu den Zielen des Notlagentarifvertrages bis zum 31. Dezember 2023 auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.“

 


Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat sich mit den Gewerkschaften ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion auf einen gemeinsamen Notlagentarifvertrag für die kommunalen Flughäfen geeinigt. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. September 2020 für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst an den kommunalen Flughäfen und deren Tochtergesellschaften. Das Einigungspaket regelt den Schutz der Arbeitsplätze bis 2023. Die Beschäftigten leisten dafür einen Beitrag durch Verzicht auf die für den öffentlichen Dienst vereinbarten Lohnerhöhungen sowie eine Absenkung der Arbeitszeit. Der Tarifvertrag gilt für alle deutschen Verkehrsflughäfen.

Nur der Düsseldorfer Flughafen hat den Ausstieg aus der Notlage erklärt und nutzt mit dem Notlagentarifvertrag nicht die Chance, gemeinsam mit den Beschäftigten durch die Pandemie zu kommen. Auch betriebsbedingte Kündigungen werden nicht ausgeschlossen.

Beitrag drucken
Anzeige