v.l. Arne Hendschke, René Schneider und Torsten Mömken (Foto: privat)
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Kamp-Lintfort/Voerde/Niederrhein. Der Deutsche Bundestag wird am 5. Mai 2021 eine Veränderung der Biersteuer beschließen. Mit der neuen Regelung sollen rund 1.460 Brauereien entlastet werden. Das Land muss nun nachziehen, findet der Landtagsabgeordnete René Schneider.

„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt“, erklärt René Schneider. Die SPD-Fraktion hatte sich Anfang Februar für einen Erlass der Biersteuer eingesetzt. Die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern wird nun vom Bund vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort. Sie sei ein wichtiges Signal für die regionale Brauwirtschaft, die in der Corona-Pandemie mit vielen Unsicherheiten zu kämpfen haben.

„Jetzt ist allerdings auch die Landesregierung hier in NRW in der Pflicht und muss aus dem landeseigenen Rettungsschirm nachlegen“, fordert Schneider. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW schlägt vor, den Brauereien, die im Jahr bis zu 200.000 Hektoliter produzieren, das Aufkommen der Biersteuer aus dem NRW-Rettungsschirm vollständig zu erstatten. „Im NRW-Rettungsschirm stehen nach den aktuellen Planungen noch rund 15 Mrd. Euro für finanzielle Hilfen zur Verfügung. Wir haben ihn im Landtag gemeinsam für die Menschen und die Wirtschaft beschlossen und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern der Landesregierung“, so der Abgeordnete abschließend.

Ende Februar hatte René Schneider das Brauprojekt 777 in Voerde besucht, um mit den Geschäftsführern Arne Hendschke und Torsten Mömken über die Lage der Brauereien zu sprechen und die Idee der SPD-Fraktion vorzustellen.

Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 handelt es sich dabei um eine Summe von ca. 20 Millionen Euro.

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