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Kreis Viersen. Den Kreis Viersen erreichen viele Fragen dazu, welche Personengruppen impfberechtigt sind und wie diese einen Impftermin vereinbaren können. Nachstehend finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer ist derzeit impfberechtigt?

Noch immer sind nicht alle Menschen impfberechtigt. Dafür gibt es nach wie vor zu wenig Impfstoff. Deshalb haben diejenigen Vorrang, die besonders durch die Corona-Krankheit gefährdet sind. Dazu zählen laut Impfverordnung des Bundes:

Ältere Menschen: In NRW werden diese jahrgangsweise angeschrieben und darüber informiert, wenn sie einen Impftermin vereinbaren können. Welche Geburtsjahrgänge derzeit durch den Kreis Viersen benachrichtigt werden, entnehmen Sie bitte der aktuellen Pressemitteilung.

Berufsgruppen: Weiterhin sind Personen, die aufgrund ihres Berufes von einer Ansteckung besonders bedroht sind, impfberechtigt. Das Land NRW stellt für diese Gruppen Sonderkontingente bereit. Zu dieser Gruppe gehören derzeit zum Beispiel Mitarbeitende in stationären Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen, Mitarbeitende in ambulanten Pflegediensten, Seelsorger, Heilmittelerbringer, Ärztinnen und Ärzte in Pflegeeinrichtungen, Mitarbeitende in aerosolgenerierenden medizinischen Berufsgruppen sowie Mitarbeitende in Seniorenbetreuungen und Hospizen etc.

Vorerkrankte: Laut Impfverordnung haben auch Personen mit Vorerkrankungen Anspruch auf eine vorzeitige Impfung. Derzeit sind nicht alle Personen mit Vorerkrankungen laut der Coronavirus-Impfverordnung impfberechtigt, sondern nur solche, mit schweren Vorerkrankungen, die ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben. Dazu gehören zum Beispiel: Personen mit Trisomie 21, Personen nach Organtransplantation, Personen mit Diabetes mellitus oder mit chronischen Leber- oder Nierenerkrankungen.

Weitere Informationen darüber, welche Personengruppen in welcher Reihenfolge geimpft werden können, finden Sie in der Regelung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes.

Wie bekommen impfberechtigte Personen einen Impftermin?

Der Kreis Viersen versendet an Personen, die aufgrund ihres Alters impfberechtigt sind, eine Einladung zur Corona-Schutzimpfung per Post. Die Termine vergibt jedoch ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung. Buchen können Sie die Termine online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 / 116 117 01.

Personen, die aufgrund ihres Berufes besonders gefährdet sind, bekommen von den Mitarbeitenden des Impfzentrums einen Zugangslink für die Terminbuchung zugesendet. Es werden regelmäßig neue Termine freigeschaltet, sobald die Zusage für eine neue Impfstofflieferung des Landes eingegangen ist.

Impfberechtigte Personen mit Vorerkrankungen können sich seit dem 6. April von ihrem Hausarzt impfen lassen. Termine hierfür können Sie in Ihrer Hausarztpraxis vereinbaren. Seit dem 30. April ist es für Menschen mit schweren Vorerkrankungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV zusätzlich möglich, einen Impftermin über die Kassenärztliche Vereinigung zu buchen.

 

Folgende Personen haben die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste für einen Impftermin aufnehmen zu lassen:

zwei Angehörige von pflegebedürftigen Personen, die mindestens Pflegegrad 1 haben und nicht in einer Pflegeeinrichtung leben,

zwei Kontaktpersonen von Schwangeren.

 

Um auf die Warteliste aufgenommen zu werden, schicken Sie bitte Ihre Mobilfunknummer sowie die folgenden Bescheinigungen per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de:

Altersnachweis der pflegebedürftigen Person, wenn diese über 70 Jahre alt ist oder eine ärztliche Bestätigung einer Vorerkrankung nach §3 Abs. 1 Nr.2 vorliegt,

ausgefüllte und unterschriebene Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperson nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b CoronaImpfV,

Bescheinigung über den Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1); bei Kindern bis 18 Jahre, bei denen eine Diagnose nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 vorliegt, muss kein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit erfolgen,

Kopie des Mutterpasses oder gleichwertiger Nachweis.

 

Weitere Informationen zum Thema Impfen erhalten Sie telefonisch über unsere Impfhotline: 02162 / 39-2900 oder per E-Mail: impfen@kreis-viersen.de.

 

Wie bekomme ich einen Impftermin, wenn ich bereits auf der Warteliste stehe?

Wenn Sie auf die Warteliste im Impfzentrum aufgenommen wurden, werden Sie über die sogenannte “Impfbrücke” über einen Impftermin informiert. In diesem Fall bekommen Sie per SMS ein kurzfristiges Terminangebot zugesendet. Die Nachrichten werden durch ein System automatisch nach dem Zufallsprinzip verschickt und ausgewertet.

Bei Fragen rund um die Themen Quarantäne und Kontaktpersonen-Nachverfolgung wenden Sie sich bitte von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr an die Telefonnummer: 02162 / 39-2939.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.kreis-viersen.de.

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