Mit Abstand und Maske zeigen Beschäftigte in Oberhausen der Bundespolitik die „Rote Karte“ für mehr Personal (Foto: ver.di RW)
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Mülheim an der Ruhr/Oberhausen. Vor der Bundestagswahl erhöhen Beschäftigte aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen den Druck. Mit einem bundesweiten Aktionstag zum Internationalen Tag der Pflegenden am Mittwoch (12. Mai 2021) wollen sie ihren Forderungen nach einer bedarfsgerechten Personalausstattung und flächendeckend angemessener Bezahlung Nach-druck verleihen.

„Es müssen dringend die richtigen Schlussfolgerungen aus den Erfahrungen in der Pandemie für das Gesundheitswesen gezogen werden. Die bisherigen Beschlüsse sind völlig unzureichend, von Entlastung ist im Betrieb nichts zu spüren – im Gegenteil“, sagt Björn Jadzinski aus dem ver.di Bezirk Ruhr-West.

Bei den Aktionen zeigen Beschäftigte der Gesundheitspolitik deshalb die »rote Karte«. Auch vor dem Haus Auf dem Bruch in Mülheim und dem Haus am Olga Park in Oberhausen haben Beschäftigte am 12. Mai 2021 deutlich gemacht, dass sie schnelle und wirksame Schritte in Richtung besserer Arbeitsbedingungen erwarten.

„Die beruflich Pflegenden brauchen jetzt das Signal, dass sich die Bedingungen schnellstmöglich und dauerhaft verbessern. Doch der Bundesgesundheitsminister spielt weiter auf Zeit.“ So habe Jens Spahn (CDU) zuletzt zwar etliche Gesetzesinitiativen vorgelegt, an den entscheidenden Stellen blieben diese jedoch weit hinter dem Notwendigen zurück. Weder in der Kranken- noch in der Altenpflege würden bedarfsgerechte und bundesweit einheitliche Personalvorgaben schnell auf den Weg gebracht.

„Damit der von Spahn vorgelegte Entwurf zur tariflichen Be-zahlung in der Altenpflege nicht nur gut klingt, sondern tat-sächlich das Problem löst, muss erheblich nachgebessert werden“, sagt Björn Jadzinski von ver.di.

Der Minister erwecke zwar den Eindruck, er wolle eine tarifliche Bezahlung in der Altenpflege sichern. Das sei aber nicht der Fall. Denn nicht die Einhaltung relevanter Branchentarif-verträge wie des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) werde zur Bedingung für den Abschluss von Versorgungsverträgen gemacht. „Tariflich nicht gebundene Arbeitgeber sollen sich vielmehr den für sie günstigsten Haustarifvertrag in ihrer Region aussuchen können, nach dem sie ihre Beschäftigten bezahlen“, so Jadzinski.

„Die Niedriglöhne würden so zementiert statt überwunden.“ Nötig sei stattdessen die uneingeschränkte Anerkennung von in der Branche relevanten Flächentarifverträgen, wie des TVöD, der in kommunalen Altenpflegeeinrichtungen gilt. Da-mit höhere Löhne nicht auf Kosten der Bewohnerinnen und Bewohner gehen, plädiert ver.di für die sofortige Deckelung der Eigenanteile und perspektivisch die Übernahme aller pflegebedingten Kosten durch die Pflegeversicherung.

„Rote Karte“ für mehr Personal in Mülheim (Foto: ver.di RW)
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