(Foto: Elke Brochhagen, Stadt Essen)
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Essen/Mülheim an der Ruhr. Der Rat der Stadt Essen hat sich in seiner heutigen (12.05.) Sitzung mit der Zukunft des Flughafens Essen/Mülheim beschäftigt. Das Gremium hat sich gegen die Umsetzung des städtebaulichen Rahmenkonzepts ausgesprochen, dessen Planungsziel ein neues, innovatives Stadtquartier mit interkommunalem Gewerbepark für rund 6.000 Bewohner*innen und 2.000 Beschäftigte bei gleichzeitig konsequentem Arten- und Freiraumschutz am Flughafen vorsah. Stattdessen hat der Rat der Stadt Essen sich für eine alternative Planung entschieden. Die Verwaltung soll die folgenden zwei Planungsvarianten verfolgen und in einem neuen Rahmenkonzept darstellen:

Bei Variante 1 soll nur ein Drittel des derzeitigen Flughafengeländes überwiegend im nördlichen und östlichen Teil genutzt werden. Die Flächen sollen in ökologisch nachhaltiger Bauweise und unter Wahrung von Kaltluftentstehungsprozessen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, Start-Ups rund um wissensbasiertes und technologieorientiertes Gewerbe bzw. als Standort für innovative Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Hochschulen genutzt werden. Die Aufgabe der Flughafennutzung ab dem Jahr 2034 soll hierbei bestehen bleiben, wobei der Luftfahrtschiffbetrieb und die Luftschiffhalle fortbestehen sollen.

Variante 2 soll unter konsequentem Artenschutz und möglichst ohne Versiegelung neuer Flächen folgende Punkte berücksichtigen. Hierbei soll der Flugbetrieb über das Jahr 2034 hinaus möglichst ohne kommunale Subventionen fortgeführt werden.

  • Innovative Mobilitäts-Hubs mit der Zielsetzung eines klimagerechten, lärmarmen und modernen Flugbetriebs
  • Die Ansiedelung von Start-Ups rund um wissensbasiertes und technologieorientiertes Gewerbe sowie innovativer Forschungs- und Entwicklungskooperationen mit Hochschulen
  • Den Fortbestand des Luftbetriebs und der dazugehörigen Luftschiffhalle
  • Die Weiterführung des Segelflugbetriebs
  • Die Sicherstellung des Flugschulbetriebs
  • Die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für den Flugbetrieb gegenüber dem aktuellen Stand auf das erforderliche Mindestmaß.

Vor Durchführung eines Wettbewerbs sollen beide Varianten dem Rat der Stadt Essen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

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