Mensabereich der Irena-Sendler-Gesamtschule (Archivbild: © Stadt Ahaus)
Anzeigen

Ahaus. Neuer Caterer beginnt zum kommenden Schuljahr

Die Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen und Kindertagesstätten ab dem Schul- bzw. Kitajahr 2021/22 ist nun beauftragt worden. Der Rat hat in seiner letzten Sitzung die Vergabe an einen nicht ortsansässigen Caterer beschlossen. Spielraum gibt es an dieser Stelle nicht – weder für den Rat noch für die Verwaltung. Vergaberechtliche Regelungen sind streng einzuhalten, um als Stadt nicht angreifbar zu sein. Für das vergangene Schuljahr hatte es eine einjährige Übergangsregelung mit einem regionalen Caterer gegeben, nachdem der ursprüngliche Vertragspartner der Stadt – bedingt durch die veränderten Rahmenbedingungen aufgrund der Coronapandemie -seinen Vertrag vorzeitig auflöste.

Aufgrund des maßgeblichen Gesamtauftragswertes war die Stadt verpflichtet, den Auftrag europaweit auszuschreiben. Nach Prüfung aller Kriterien hat das insgesamt wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten. Zu den Kriterien gehörten beispielsweise Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft oder der Einsatz von Lebensmitteln aus ökologischer Produktion. Auch der Preis für das Essen gehörte zu den Entscheidungskriterien. Vergaberechtlich nicht relevant ist der Sitz eines Unternehmens. Dies wäre wegen des Diskriminierungsverbots eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung. „Selbstverständlich hätten wir uns sehr gefreut, wenn der Auftrag an einen ortsansässigen Unternehmer gegangen wäre – gerade auch weil es geeignete und gute Unternehmen in Ahaus gibt. Auf der anderen Seite profitieren Unternehmen aus Ahaus oft von Aufträgen weit über die Stadtgrenze von Ahaus hinaus“, so die Bürgermeisterin.

Der jetzt vorgesehene Caterer bietet eine eigene Produktionsküche für die Produktionsverfahren „Cook & Chill“ und „Cook & Hold“. Er hat regionale Hauptlieferanten und ist Bio- und DGE-zertifiziert. Die Zentralküche im Vestert steht als Frisch- und Mischküche sowie als „Regenerierungsküche“ zur Verfügung. Von dort wird an die einzelnen Einrichtungen direkt nach der Fertigstellung der Speisen ausgeliefert.

Im Rahmen der Schul- und Kitaverpflegung gibt es gängige Produktionssysteme: „Frisch-/Mischküche“, „Cook & Chill“ sowie „Cook & Freeze“. Diese sind nach Auskunft der Verbraucherzentrale NRW als qualitativ gleichwertig zu bewerten. Dies gilt auch hinsichtlich der CO2-Klimabilanz bei Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette – insbesondere Herstellung, Einkauf, Transport, Lagerung, Verarbeitung der Produkte/Lebensmittel bis zum Konsumenten und letztlich der Entsorgung.

Sobald der Auftrag durch den neuen Caterer angenommen worden ist, wird die praktische Umsetzung zwischen dem Schulträger und der Auftragnehmerin im Detail geklärt werden. Die betroffen Schulen und die Kindertageseinrichtungen sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten werden sodann über die konkrete Umsetzung informiert.

Beitrag drucken
Anzeige