Der Vorsitzende des DGB, Philipp Einfalt (Foto: Das mechanische Auge)
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Krefeld. Steigerung um 28,6 Prozent innerhalb von 12 Monaten

Von April 2020 bis April 2021 sind in Krefeld 1.602 Arbeitsuchende aus der Arbeitslosenversicherung in den Bereich des SGB III gekommen, sie bekommen jetzt „Hartz IV“. Ihre Zahl ist innerhalb von 12 Monaten um 28,6 Prozent gestiegen. Insgesamt waren 7.202 Menschen langzeitarbeitslos. Im April 2020 waren es noch 5.600.

,,Viele Betroffene sind nur aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen arbeitslos geworden. Sie geraten in eine soziale Abwärtsspirale, die unbedingt verhindert werden muss. Für sie ist ein besserer Schutz notwendig‘‘, so der Vorsitzende des DGB-Krefeld Phillip Einfalt.

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Sozialschutzpaket II bis zum 31. Dezember die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Alg I) für all diejenigen, deren Anspruch im Jahr 2020 endete, um drei Monate verlängert. Diese Regelung ist am 31. Dezember 2020 mitten im zweiten großen Lockdown ausgelaufen und nicht verlängert worden, obwohl sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht verändert hatte. Inzwischen fallen immer mehr Menschen aus dem Arbeitslosengeldbezug heraus und müssen Hartz-IV-Leistungen beantragen. Auf Grund der andauernden Einschränkungen des öffentlichen Lebens schwinden mit der Dauer der Arbeitslosigkeit die Chancen immer weiter, eine neue Arbeit aufzunehmen.

Der DGB sieht daher dringenden Handlungsbedarf: Diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst endet, müssen jetzt vorrangig durch die Agenturen für Arbeit beraten werden, um weitere berufliche Perspektiven auszuloten. Der Beratungsanspruch und die Beratung zur individuellen Berufswegplanung, wie sie mit dem Qualifizierungschancengesetz festgelegt wurden, müssen jetzt konsequent umgesetzt werden.

Des Weiteren ist es nicht nachvollziehbar, warum einerseits Arbeitgeber nach dem Gießkannenprinzip – selbst wenn sie riesige Gewinne ausschütten – Kurzarbeitergeld erhalten, und zwar inklusive der Erstattung von Sozialabgaben, während für diejenigen, die ihre Existenzgrundlage verloren haben, keine Mittel zur Verfügung stehen. Daher fordert der DGB, die verlängerte Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (Alg I), wie sie für 2020 galt, wieder in Kraft zu setzen, und zwar uneingeschränkt so lange, wie die pandemiebedingten Einschränkungen gelten.

,,Es muss jetzt gehandelt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass aus der Corona-Krise eine dauerhafte Krise am Arbeitsmarkt wird‘‘, so Einfalt abschließend.

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