Plakate informieren zu den neuen Besuchsregelungen an den Helios Kliniken in Duisburg (Foto: Helios)
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Duisburg. Ende des generellen Besuchsverbotes

Seit Ende Oktober 2020 galt an den Helios Kliniken in Duisburg ein generelles Besuchsverbot, das Krankenbesuche nur in bestimmten Ausnahmen ermöglichte. Aufgrund der sich zunehmend entspannenden Lage sind Besuche von Angehörigen nun unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Zum einen gilt die 3G-Regel: Besucher müssen vorweisen, dass sie entweder negativ getestet, geimpft oder genesen sind. Zum anderen gilt, wie auch schon in der Zeit vor der zweiten Welle, das 1:1:1-Prinzip: Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde einen Besucher empfangen. Außerdem ist die namentliche Registrierung und das Ausfüllen eines Screening-Bogens (idealerweise über den digitalen Besucher-Check-in, ansonsten in Papierform) notwendig. Weiterhin gelten auch die aktuellen Hygieneregeln: Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen von Krankenhaus und Patientenzimmer, 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen, auf dem gesamten Klinikgelände ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Besuchszeiten an den vier Akut-Standorten (St. Johannes Klinik, Helios Klinik Duisburg-Homberg, Marien Klinik und St. Anna) sind wochentags von 14-18 Uhr sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 11-18 Uhr. An der Rhein Klinik (geriatrische Rehabilitation) sind Besuche täglich von 8-18 Uhr möglich.

Uns ist bewusst, welchen wichtigen Beitrag Krankenbesuche zum seelischen Wohlbefinden und letztlich auch zur Genesung unserer Patienten beitragen. Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir diese nun, wenn leider auch mit unvermeidbarem bürokratischen Aufwand verbunden, endlich wieder für alle Patienten möglich machen können.

Die 3G-Regel im Detail:

  • Getestete müssen ein negatives Schnelltest-Ergebnis von einer offiziellen Teststelle vorweisen. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Außerdem ist ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.
  • Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca).
  • Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.
  • Genesene Geimpfte gelten schon nach der ersten Impfung als vollständig geimpft. Als Nachweis benötigen sie ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage alt sein muss, aber auch älter als sechs Monate sein darf. Außerdem benötigen sie einen Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden.
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