(Foto: Hauptzollamt Düsseldorf)
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Düsseldorf. Der eine bringt sich einen Kühlschrankmagneten als Souvenir aus dem Urlaub mit, der andere ein T-Shirt. Nicht so ein 64-jähriger Deutscher, der am 24.05.2021 aus Samsun in der Türkei am Düsseldorfer Flughafen landete.

Als die Zöllner sein Gepäck kontrollierten, bemerkten sie bereits bei ungeöffnetem Koffer einen unangenehmen Geruch. Auf dem Röntgenbild erkannten sie dann mehrere Tierschädel im Gepäck des Gummersbachers. Als die Zollbeamten den Koffer öffneten, schlug ihnen ein starker Verwesungsgeruch entgegen. Die drei noch feuchten Rehschädel, die der Reisende aus der Türkei einführte, wurden nicht von allen Fleisch-, Knorpel- und Geweberesten befreit, so dass diese während des Rückfluges anfingen zu verfaulen. Der Reisende gab an, dass er Jäger sei und die drei Schädel als Trophäen von seinem Jagdausflug mit nach Deutschland bringe. Die Schädel seien vor Ort ordnungsgemäß abgekocht worden.

Die eingeführten Rehe stehen nicht unter Artenschutz und dürften, sofern es sich lediglich um die fachmännisch behandelten Schädel gehandelt hätte, eingeführt werden, jedoch war dies in diesem Fall nicht möglich. Aufgrund der verwesenden Fleischreste wurden alle drei Schädel, zum Zwecke der Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen, durch den Zoll sichergestellt. Sie werden im Anschluss durch die Stadt Düsseldorf vernichtet, wobei der Reisende für die Kosten aufkommen muss. Uneinsichtig über die durchgeführte Maßnahme gab der Jäger an, diesbezüglich seinen Anwalt zu informieren, was allerdings die Durchführung der Maßnahme nicht beeinflusste. Im Anschluss durfte er seine Heimreise fortsetzen. (ots)

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