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Rhein-Kreis Neuss/Neuss/Grevenbroich. Ein mobiles Impfangebot unterbreitet das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen Vereinigung Bewohnern von zwei dicht besiedelten Wohnbereichen in Neuss und Grevenbroich. Vom 12. – 14. Juni jeweils ab 9 Uhr können sich alle unter den Adressen Am Derikumer Hof 2, 3, 4, Euskirchener Straße 2 – 12 und 42 – 98 sowie Harffer Straße 37 – 41, 72 – 74 und 92 – 100 im Neusser Stadtteil Erfttal gemeldeten Personen impfen lassen. Vom 12. – 13. Juni gibt es dieses Angebot auch für die Bewohner der Wabenhäuser in Grevenbroich (Am Hammerwerk 36, 38, 40). Zum Einsatz kommt dabei der Impfstoff von Johnson & Johnson. Den Impfstoff hat der Kreis aus einem entsprechenden Sonderkontingent des Landes erhalten. Impfberechtigt sind daher nur alle unter den Adressen gemeldeten Bewohner ab 18 Jahren.

„Gemeinsam mit den Städten haben wir Bereiche identifiziert, in denen es aufgrund der verdichteten Wohnverhältnisse eine erhöhte Ansteckungsgefahr gibt. Hiermit leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke das niederschwellige Angebot. „Ich bitte alle noch nicht geimpften Bewohner der Wohnhäuser, das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Petrauschke. Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson ist eine einmalige Impfung für eine vollständige Immunisierung ausreichend.

„Unser Dank gilt dabei auch den Städten Neuss und Grevenbroich, die bei der Umsetzung und Bewerbung der Impfangebote umfassend unterstützen“, so Petrauschke. Alle Bewohner sind im Vorfeld über Infoflyer und örtliche Akteure über die Impf-Aktion informiert worden.

In den für die Impfungen ausgewählten Bereichen wohnen etwa 4 000 Menschen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, daher ist auch mit Wartezeiten zu rechnen. „Da aber auch dort schon ein guter Anteil geimpft sein wird und der Impfstoff nur für Volljährige zugelassen ist, gehen wir davon aus, dass die 1 700 Impfdosen ausreichen werden, um alle unter den ausgewählten Adressen wohnhaften Impfwillige zu versorgen“, erläutert Kreisdirektor und Corona-Krisenstabsleiter Dirk Brügge. Wenn die Warteschlange zu lang wird, können Impfberechtigte auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal wiederkommen. „Uns ist es wichtig, das Impfangebot möglichst niederschwellig und unbürokratisch zu gestalten“, so Brügge. Dabei sei auch auf Erfahrungen aus ähnlichen Impfangeboten aus anderen Städten wie Duisburg zurückgegriffen worden.

Eine Impfung erhalten nur unter den genannten Adressen gemeldete Personen. Andere Impfwillige müssen abgewiesen werden. „So stellen wir sicher, dass es keine zu großen Menschenansammlungen kommt und auch alle Bewohner ein Impfangebot erhalten können“, erläutert Brügge.

In Neuss-Erfttal werden die Impfungen im Bürgerhaus Erfttal durchgeführt. In Grevenbroich werden vor den Gebäuden Zelte aufgestellt. Unterstützung erhalten Kreis, kassenärztliche Vereinigung und die Städte dabei von den Hilfsorganisationen sowie ehrenamtlichen Dolmetschern.

Impfwillige müssen vor der Impfung ihre Berechtigung durch einen Lichtbildausweis mit Angabe der Wohnanschrift nachweisen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Einwilligungsbogen und – sofern vorhanden – ein Impfausweis mitgebracht werden.

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