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Kreis Kleve/Kreis Wesel/Duisburg. FFP2-Masken sind nicht mehr vorgeschrieben

Mit Wirkung zum 12. Juni 2021 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ihre Coronaschutzverordnung geändert und damit die Maskenpflicht-Regelung für den ÖPNV angepasst.

Fahrgäste können demnach wieder eine sogenannte OP-Masken über Mund und Nase tragen. FFP2-Masken sind nicht mehr vorgeschrieben, können aber weiterhin in den Bussen getragen werden. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren sind weiterhin von der Maskenpflicht ausgenommen, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren können Alltagsmasken tragen, wenn OP-Masken ihnen nicht passen.

Bisher galt eine FFP2-Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und im KundenCenter. Nun hat die NRW-Landesregierung den Paragrafen fünf „Alltagsmaske, medizinische Gesichtsmaske, Atemschutzmaske“ in ihrer Coronaschutzverordnung geändert. Deren Absatz 2 besagt:

„Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands und auch am Sitzplatz
1. bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr ein-schließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung. (…)

Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.”

Die Maskenpflicht gilt dementsprechend in allen Fahrzeugen und Anlagen des ÖPNV, folglich auch an Bushaltestellen, Bahnhöfen, im KundenCenter usw. Die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung kann auf der Homepage der Landesregierung unter „Aktuelle Verordnungen” abgerufen werden: https://www.land.nrw/corona

Beachten Sie auch: https://niag-online.de/corona/.

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