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Kreis Kleve. Kreisausschuss beschließt, den Eltern die Gebühren für Februar komplett und für März bis Mai zur Hälfte zu erlassen

Der Kreis Kleve verzichtet zum Teil auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung. Dies betrifft Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie in Angeboten des Offenen Ganztags in der Primarstufe und der Sekundarstufe I an den Förderzentren im Kreis Kleve. Für den Monat Februar 2021 werden die kompletten Elternbeiträge, für die Monate März bis Mai 2021 die Hälfte der Elternbeiträge erlassen. Dieser Verzicht gilt auch für Eltern, deren Kinder in diesem Zeitraum die Notbetreuung besucht haben. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet die Hälfte der durch diesen Beschluss entstandenen Kosten an den Kreis Kleve.

Mit diesem einstimmigen Beschluss des Kreisausschusses setzt der Kreis Kleve als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Absprachen der kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung um. Der Kreis Kleve betreut elf Kommunen im Kreisgebiet ohne eigenes Jugendamt – Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk und Weeze.

Bedingt durch die Corona-Pandemie waren die Einrichtungen im genannten Zeitraum komplett geschlossen oder das Angebot reduziert. Aus dem gleichen Grund hatte der Kreisausschuss bereits Anfang des Jahres die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung im Monat Januar 2021 erlassen. Seit Juni 2021 dürfen die Einrichtungen wieder im gewohnten Umfang öffnen. Damit fallen ab diesem Zeitpunkt auch die regulären Elternbeiträge an.

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