Vorsitzender Ralf Janssen, Vereinigte Wählergemeinschaften Kreis Kleve (Foto: privat)
Anzeigen

Kreis Kleve. Gleichberechtigung der Frau – Grundgesetz fordert Beseitigung bestehender Nachteile

„Für Menschen, die über wenig Geld verfügen, können die Kosten von Menstruationsprodukten eine große finanzielle Belastung sein. Nachhaltige Perioden-Unterwäsche kostet um die 40 Euro, Menstruationscups etwa 15 Euro. Tampons und Binden kosten, je nach Menge, 3 bis 5 Euro. Viel Geld, welches Menschen, die am Rande des Existenzminimums leben, nicht haben“, begründet Ralf Janssen, Vorsitzender der Gruppe „Vereinigte Wählergemeinschaften im Kreistag Kleve“ den Antrag kostenlose Menstruationsartikel in kreiseigenen Gebäuden bereitzustellen.

Am 24.11.2020 hat Schottland als erstes Land der Welt ein Gesetz für den freien Zugang zu Menstruationsprodukten in allen öffentlichen Gebäuden erlassen. Das Gesetz verpflichtet die lokalen Behörden dazu, Menstruationsartikel unentgeltlich bereitzustellen, damit Tampons und Binden “leicht” und “mit Würde” zu bekommen sind. “Vor diesem Hintergrund möchten wir Artikel 3 Grundgesetz, Absatz 2, Satz 2 prüfen: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“, erklärt Janssen in einer Pressemitteilung. “Wir denken, dass die zur Verfügungstellung von Periodenartikeln für die Verwaltung die gleiche Selbstverständlichkeit haben sollte, wie die zur Verfügungstellung von Toilettenpapier, Seife und Desinfektionsmitteln.”

Daher möchte die Kreistagsgruppe ein zwei-jähriges Pilotprojekt im Kreis Kleve ins Leben rufen und der so genannten „Perioden-Armut“ entgegenwirken und alle Gebäude in Trägerschaft des Kreises Kleve mit kostenlosen Menstruationsartikeln ausstatten. Die kostenlosen Menstruationsartikel müssen im Bedarfsfall leicht zugänglich zur Verfügung stehen. Dazu werden vandalismussichere Automaten vorgeschlagen. Daraus resultierende Erfahrungen und welche Kosten jährlich zu tragen sind, seien dem Ausschuss erneut vor Ablauf des Pilotprojektes zur Beratung vorzulegen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine erste Kostenschätzung vorzunehmen und die nötigen Mittel im Haushalt bereitzustellen.

Außerdem sollte nach Vorstellung der Kreiswählergemeinschaft die Kreisverwaltung prüfen, inwiefern weitere Angebote zum Entgegenwirken von „Perioden-Armut“ im Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve realisiert werden können und aufzeigen, welche Angebote oder Unterstützungen es bereits gibt. Des Weiteren sollten die Städte und Gemeinden im Kreis Kleve über die Thematik informiert werden, mit dem Ziel die Einführung von kostenlosen Menstruationsartikeln in allen öffentlichen Gebäuden im Kreis Kleve, die nicht in der Trägerschaft des Kreises Kleve liegen, anzuregen.

Beitrag drucken
Anzeige