(Foto: Oliver Kullmann/Embricana Freizeit- und Sport GmbH)
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Emmerich am Rhein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag eine geänderte Corona-Schutzverordnung vorgestellt. In der seit Freitag, 09. Juli, gültigen Verordnung treten weitere Lockerungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 10 in Kraft (Inzidenzstufe 0). Unter anderem besteht in Schwimmbädern keine Testpflicht mehr. Da der Kreis Kleve bereits seit geraumer Zeit unter diesem Schwellenwert liegt, werden die Lockerungen mit dem morgigen Tag unmittelbar wirksam.

Das heißt: wer das Emmericher Schwimmbad besuchen möchte, muss seit dem 09. Juli keinen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis beibringen.

Die Regelung hat allerdings nur so lange Gültigkeit, wie der Inzidenzwert im Kreis Kleve unter 10 liegt. Übersteigt die Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 10, gilt wieder die Inzidenzstufe 1 und damit die Testpflicht.

Da die geänderte Corona-Schutzverordnung immer noch eine Besucherbegrenzung vorsieht, müssen die Eintrittskarten für den Schwimmbadbesuch nach wie vor über den E-Ticket-Shop auf der Internetseite erworben werden. Lediglich das Frühschwimmen (dienstags bis freitags von 6 bis 10 Uhr) ist von dieser Regelung ausgenommen.

Die Maskenpflicht im Foyer/Kassenbereich des Embricana entfiel seit dem 9. Juli ebenfalls.

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