Das Team des Briefwahlbüros im Borkener Rathaus (v. li.): Lisa Jansen, Lea Kohlruss, Laura Buchholz, Alexandra Ruhmann und Marie Tenbrink (Foto: Stadt Borken)
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Borken. Informationen zur Briefwahl

Am 26. September 2021 findet die Wahl des 20. Deutschen Bundestages statt. Dazu werden in der Zeit vom 16. August bis 5. September 2021 von der Stadt Borken rund 32.700 Wahlbenachrichtigungsanschreiben versendet. Alle, die am Wahltag verhindert sind oder das örtliche Wahllokal nicht besuchen wollen, können einen Wahlschein beantragen und die Stimme schon vor dem eigentlichen Wahltermin per Briefwahl abgeben. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie sollten Bürgerinnen und Bürger verstärkt überlegen, sich für diese Form der Stimmabgabe zu entscheiden, um Kontakte zu vermeiden.

Die Stadt Borken öffnet am Montag, 23. August 2021, das Briefwahlbüro im Rathaus. Ab dann ist es möglich, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das Briefwahlbüro ist im Rathaus der Stadt Borken, Im Piepershagen 17, in Borken, Gebäude A, Großer Sitzungssaal (Zimmer 108 – 1. OG) zu finden.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag, Dienstag und Mittwoch: 8.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.30 Uhr

 

Die Briefwahlunterlagen können Interessierte auch ganz einfach online anfordern. Der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen steht ab sofort unter https://borken.de/briefwahl zur Verfügung.

Es besteht zudem die Möglichkeit, über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code den Online-Antrag zu stellen. Hierfür wird auf dem Smartphone/Tablet ein QR-Code- beziehungsweise Barcode-Scanner benötigt. Dieser kann zum Beispiel über den Play-Store (Android) oder den App-Store (iOS) kostenlos heruntergeladen werden. Nach dem Öffnen der Scanner-App können Bürgerinnen und Bürger einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung einscannen. Im Anschluss werden sie direkt zur Beantragung weitergeleitet. Die Unterlagen werden nach der Antragsstellung zugeschickt.

Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bis zum Wahlsonntag am 26. September 2021 um 18 Uhr zur Stadt Borken zurückgesendet werden können, steht der Online-Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen nur bis einschließlich Montag, 20. September 2021, zur Verfügung.

Der Antrag kann auch persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Borken gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten noch vor Ort die Wahlunterlagen und können direkt wählen. Wichtig hierbei: Die Wahlbenachrichtigung und ein Lichtbildausweis müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.

Die Stadt Borken hat in Zeiten der Corona-Pandemie entsprechende Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sicherzustellen. Beim Besuch des Rathauses ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes vorgeschrieben.

Eine weitere Möglichkeit seine Briefwahlunterlagen zu erhalten, ist die Zusendung per Post. Interessierte können den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post an das Wahlamt der Stadt Borken senden. Die Unterlagen werden an die angegebene Wohnanschrift geschickt. Dort kann dann die Stimme zur Bundestagswahl 2021 abgeben werden. Anschließend müssen die Unterlagen im roten Wahlbriefumschlag per Post an die Stadt Borken zurückgeschickt werden.

Es ist auch möglich, einen Briefwahlantrag für andere Personen zu stellen. In dem Fall muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung dazu nachgewiesen werden. Die Wahlbenachrichtigung oder der Personalausweis der zu vertretenen Person reicht nicht aus. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist eine entsprechende Vollmacht abgedruckt, die von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Bevollmächtigte Personen dürfen nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Hinweis: Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 26. September 2021, um 18 Uhr bei der Stadt Borken eingetroffen sein.

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