Wasserlandschaft im GochNess (Foto: Thomas Momsen)
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Goch. Bund und Länder haben vergangene Woche eine neue Corona Schutzverordnung verabschiedet. Diese sieht keinerlei Beschränkungen mehr hinsichtlich der Besucherzahlen für Freizeitbäder vor. Aufgrund dieser Vorgabe werden die Öffnungszeiten der Wasserlandschaft im GochNess angepasst. Da entsprechende Vorbereitungen getroffen werden müssen, gelten ab Samstag, den 28.08.2021 folgende Öffnungszeiten für die Wasserlandschaft:

 

Dienstag                                 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Donnerstag                             15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Samstag/Sonntag                   11.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Das Früh- und Spätschwimmen findet dienstags und donnerstags von 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr und von 20.30 Uhr bis 22.00 Uhr statt.

Montags, mittwochs und freitags bleibt es bei der Schließung für das öffentliche Schwimmen.

„Diese Tage sind derzeit den Schulen, Vereinen und Schwimmkursen vorbehalten“ erklärt Joris Hartmans, Badleiter im GochNess. „Der Bedarf an Kursen ist aufgrund der langen Schließung im vergangenen Jahr so hoch, dass wir hier Zeiten schaffen müssen, um die Möglichkeit zu haben, den Kindern das Schwimmen beibringen zu können.“

Die Öffnungszeiten der Sauna, die ab dem 19.08.2021 gelten, bleiben vorerst unverändert.

„Da weiterhin die Mindestabstände gewahrt werden müssen, werden wir die mögliche Besucherzahl schrittweise erhöhen. Wir werden die Entwicklung beobachten und die Kapazitäten entsprechend anpassen. Allerdings wird die mögliche Besucherzahl in jedem Fall deutlich eingeschränkt bleiben. Wir empfehlen daher jedem, auf die Möglichkeit des E-Tickets zurückzugreifen.“ E-Tickets gibt es weiterhin online unter shop.gochness.de und im Service-Center der Stadtwerke Goch am Markt. „Mit einem E-Ticket ist der Eintritt für den Tag garantiert, ansonsten kann es leider vorkommen, dass es an der Kasse keine Tickets mehr gibt.“ Beim Kauf der E-Tickets ist die Angabe der persönlichen Daten zur Kontaktnachverfolgung nicht mehr notwendig und die Bestellung ist auch als Gast möglich.

Es ist zu beachten, dass ab sofort die 3G Regel für alle Besucher gilt. Das bedeutet, dass ab sofort auch die Kursteilnehmer, Vereinsmitglieder und auch die Nutzer der Wellness Behandlungen einen Nachweis vorlegen müssen. Für Schulkinder gelten die Vorschriften des Landes (Schülerausweis bzw. Altersnachweis).

Alle Informationen finden sie auch online unter www.GochNess.de.

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