Ralf Uttich, Fahrradbeauftragter der Stadt Leverkusen, Bezirksbürgermeister Heinz-Jürgen Pröpper und Conchita Laurenz vom Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr, eröffnen die Fahrradstraße auf dem Amselweg in Küppersteg offiziell (Foto: Stadt Leverkusen)
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Leverkusen. Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen, im Stadtgebiet weitere Fahrradstraßen einzurichten, wurde als zweite neue Fahrradstraße der Amselweg in Küppersteg ausgewiesen. Die Verwaltung hat entschieden, im Stadtbezirk II zunächst auf dem Amselweg eine Fahrradstraße einzurichten. Denn da im Stadtbezirk II noch keine Erfahrungen mit der Annahme von Fahrradstraßen bestehen, sollte zunächst an einem kleineren Straßenabschnitt die Umsetzung und Annahme erprobt werden.

In der kommenden Woche wird als dritte Fahrradstraße im Stadtbezirk III im Bereich Schlebuschrath (bis zur Brücke über die A1) eine weitere Fahrradstraße ausgewiesen. Bislang existieren in Leverkusen sechs Fahrradstraßen – in den Straßen Am Stadtpark, Kurtekotten, Grüner Weg, Hammerweg, ein Bereich der Straße Schlebuschrath sowie im Burgweg, der seit Mitte Juni Fahrradstraße ist.

Die restlichen bislang beschlossenen Fahrradstraßen und -zonen werden in den kommenden rund eineinhalb bis zwei Jahren sukzessive ausgewiesen. Welche Fahrradstraßen ab 2022 aus der beschlossenen Liste umgesetzt werden und zu welchem Zeitpunkt, steht aktuell jedoch noch nicht abschließend fest, da dies von der Gewährung von Fördermitteln abhängt.

Im Laufe des Jahres 2022 soll der Ausbau der Fahrradstraßen von einer Öffentlichkeitskampagne begleitet werden, um Anwohner sowie Rad- und Autofahrer über die geltenden Regeln in Fahrradstraßen und Fahrradzonen zu informieren.

Laut Mobilitätskonzept 2030+ können Fahrradstraßen einen maßgeblichen Beitrag zur Radverkehrsförderung leisten (steigende Akzeptanz des Radverkehrs und geringeres Konfliktpotenzial zwischen Rad- und Kfz-Verkehr und Fußgängern) und sind mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzbar, da in vielen Fällen Beschilderungen und Bodenmarkierungen sowie ggf. punktuelle bauliche Maßnahmen an Kreuzungen ausreichen. Sie können auf Streckenabschnitten mit bereits hohem Radverkehrsaufkommen oder auf Streckenabschnitten, die zukünftig wichtige Radverkehrsverbindungen bilden sollen, eingerichtet werden.

Leverkusen verfügt bereits über einzelne Fahrradstraßen, jedoch können durch eine vermehrte Verbreitung von Fahrradstraßen kurz- bis mittelfristig deutliche Qualitätssteigerungen in der Radwegeinfrastruktur erreicht werden. Neben den positiven Effekten für Radfahrer und Fußgänger erzeugen Fahrradstraßen auch eine hohe Öffentlichkeitswahrnehmung und fördern eine Mobilitätswende.

Folgende Ge- und Verbote gelten auf einer Fahrradstraße bzw. in einer Fahrradzone:

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen/-zonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Auf den nun einzurichtenden Fahrradstraßen/-zonen wird anderer Fahrzeugverkehr durch Zusatzzeichen freigegeben.
  • Für den Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
  • Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Es darf allerdings auf der Fahrbahn gegangen werden, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist.

 

Insgesamt wurde vom Rat am 22.03.2021 die Einrichtung folgender Fahrradstraßen beschlossen:

Bezirk I

  • Rheinstraße / Wiesenstraße (Hitdorf, erst nach Abschluss der Baumaßnahme Hitdorfer Straße)
  • Burgweg (Rheindorf)
  • Fahrradzone im Bereich der Dhünnstraße / Nobelstraße

 

Bezirk II

  • Von-Ketteler-Straße (Bürrig, Kreuzung Regionale Radweg bis Kreuzung Heinrich-Brünning-Straße)
  • Amselweg (Küppersteg)
  • Reuschenberger Straße (Opladen, Kreuzung Bonner Straße bis Kreuzung Birkenbergstraße)
  • Birkenbergstraße (Opladen, Kreuzung Friesenweg bis Kreuzung Mittelstraße)
  • Menchendahler Straße (Opladen)
  • Kolberger Straße (Quettingen, Kreuzung Lützenkirchener Straße bis Kreuzung Jakobistraße ggfls. mit Erweiterung Jakobistraße – Jacob-Fröhlen-Straße)

 

Bezirk III

  • Schlebuschrath (Brücke über A1) (Alkenrath)
  • Wilhelm-Leuschner-Straße (Alkenrath)
  • Karl-Friedrich-Goerdeler-Straße (Alkenrath)
  • Otto-Müller-Straße (Alkenrath)
  • Carlo-von-Mierendorff-Straße (Alkenrath)
  • Fahrradzone Schlebusch (von-Diergarth-Straße, Felix-von-Roll-Straße, Morsbroicher Straße, Gezellinallee, Im Bühl, Hermann-Waibel-Straße)

 

Alle beschilderten Fahrradstraßen sowie die geplanten Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind ebenfalls im Geoportal der Stadt Leverkusen unter dem Link geoportal.leverkusen.de einzusehen.

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