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Krefeld. Das Briefwahlbüro zur Bundestagswahl für die Wahlkreise „Krefeld I – Neuss II” und „Krefeld II – Wesel II” hat bereits 42.352 Briefwahlanträge (Stand 1. September abends) erhalten. Das sind jetzt schon deutlich mehr als bei der vergangenen Kommunalwahl (plus 6.567) und bei der Bundestagswahl 2017 (plus 8.832).

Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlkreise „Krefeld I – Neuss II” und „Krefeld II – Wesel II” wird in der Zeit vom Montag, 6., bis Freitag, 10. September, während der Dienststunden, das heißt Montag bis Mittwoch von 8 bis 17 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr und am Freitag von 8 bis 13 Uhr im Briefwahlbüro neben dem Stadthaus am Konrad-Adenauer-Platz 17 in Krefeld zur Einsicht offengelegt. Jeder Wahlberechtigte kann dort die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wählen darf nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, werden die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens Sonntag, 5. September, verteilt.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum 10. September, 13 Uhr im Briefwahlbüro Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Wahlberechtigte, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

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