( © Stadt Frechen)
Anzeigen

Frechen. Stellungnahmen möglich – Pläne im Internet und Rathaus einsehbar

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung am 16. Juni beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18.2 aufzustellen und ein beschleunigtes Verfahren durchzuführen. Als städtebauliches Planungsziel wurde der Abbruch der vorhandenen Hallen und die Entwicklung einer Wohnbebauung im Blockinnenbereich zwischen Hauptstraße, Rothkampstraße, Alte Straße und Hüchelner Straße beschlossen.

Zudem gibt es die sogenannte Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfs. Die Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgt in der Zeit vom 15. September bis zum 15. Oktober. Der Entwurf ist im Internet unter https://www.stadt-frechen.de/aktuelleplanungen abrufbar und im Rathaus einsehbar. Die Öffentlichkeit kann während der Auslegungsfrist Einsicht nehmen und Stellungnahmen abgeben.

Schriftliche Stellungnahmen sind auf postalischem Weg sind zu richten an:

Stadt Frechen
Die Bürgermeisterin
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen

Auskünfte zum Entwurf des Bebauungsplans erteilt Marvin Aulmann in der Abteilung Stadtplanung, Bauordnung und Geo-Informationen, Zimmer 300, Telefon 02234/501-1370, während der Sprechzeiten. Bei ihm können auch Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben werden. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 02234/501-1587 zwingend erforderlich. Stellungnahmen können in der Zeit der Entwurfsauslegung per E-Mail an marvin.aulmann@stadt-frechen.de gesendet werden. Stellungnahmen, die außerhalb der Auslegungsfrist eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Über die vorgebrachten Stellungnahmen entscheidet der Rat der Stadt Frechen.

Beitrag drucken
Anzeige