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Rommerskirchen. Facebook mag für Vieles gut sein, als „Meldestelle“ für verlorene Dinge oder Tiere taugt es nicht. Wer sich darauf beschränkt, einen Fund dort zu posten, kann sich sogar wegen Unterschlagung (§ 246 I Strafgesetzbuch) strafbar machen.

Nachdem die Gemeinde in jüngerer Zeit immer häufiger festgestellt hat, dass Fundsachen, insbesondere jedoch Fundtiere, lediglich bei Facebook als gefunden gepostet werden und dann in Obhut des Finders verbleiben, weist Dezernent Gregor Küpper noch einmal eindringlich auf die geltende Rechtslage hin: „Der Post bei Facebook ersetzt keinesfalls die Anzeige bei der zuständigen Behörde“, betont er. Vielmehr gilt: Wer Geld, ein Handy oder ein Tier findet, muss dies bei der zuständigen Einrichtung melden, wenn er den Eigentümer oder Verlierer nicht kennen sollte, bzw. dieser nicht auffindbar ist.

Für Fundsachen ist dies das Fundamt der Gemeinde Rommerskirchen, die Rechtsgrundlage hierfür bietet das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 965 I,II).

Wem ein Tier zuläuft, oder wer ein Tier auffindet (ob nun verletzt oder nicht) ist hingegen verpflichtet, dies dem Tierheim Oekoven zu melden, das für die Aufnahme von Tieren im Gemeindegebiet und darüber hinaus zuständig ist. Dies bestimmt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.

Das Tierheim Oekoven ist für die Aufnahme von Fundtieren im Gemeindegebiet und darüber hinaus zuständig. Es hat die Aufgabe, Tierhalter ausfindig zu machen und sich um verwunderte Tiere zu kümmern – was natürlich nur dann möglich ist, wenn das gefundene Tier dort gemeldet und abgegeben wird.

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