( © Stadt Frechen)
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Frechen. Wichtiger Baustein der zukunftsfähigen Stadtentwicklung – Hybridveranstaltung: Mittwoch, 29. September, 18 Uhr – Anmeldungen bis zum 24. September möglich

Die Stadt Frechen plant im Bereich nördlich der Krankenhausstraße und westlich der Bonnstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes sowie die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes.

Das Areal stellt aufgrund seiner Lagegunst sowie der anhaltend hohen regionalen Nachfrage nach Gewerbeflächen einen wichtigen Baustein der zukunftsfähigen Stadtentwicklung dar.

Um der interessierten Öffentlichkeit die Planungsüberlegungen darzulegen und Anregungen für das weitere Planverfahren zu erhalten, lädt die Stadtverwaltung Frechen ein zu einer hybriden Informationsveranstaltung ein. Diese findet am Mittwoch, 29. September, um 18 Uhr als Präsenzveranstaltung im Neuen Sitzungssaal des Frechener Rathauses sowie zusätzlich parallel als Online-Veranstaltung statt.

Interessierte, die an der Veranstaltung teilnehmen möchten, werden gebeten, sich für die Veranstaltung anzumelden, vorzugsweise per Mail an matthias.mueller@stadt-frechen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02234/501-1361. Bei der Anmeldung ist anzugeben, ob Interessierte an der Präsenzveranstaltung im Rathaus teilnehmen (Möglichkeit 1) oder per Einwahllink online teilnehmen möchten (Möglichkeit 2).

Parallel zur Informationsveranstaltung besteht ab sofort bis einschließlich Mittwoch, 13. Oktober, die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Homepage der Stadt Frechen einzusehen und schriftlich, per E-Mail oder telefonisch eine Stellungnahme abzugeben. Die Unterlagen zum Vorentwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 67F sind unter https://stadt-frechen.de/infrastruktur/aktuelle-planungen.php abrufbar.

 

Die Teilnahmemöglichkeiten

Möglichkeit 1: Präsenzveranstaltung im Neuen Sitzungssaal des Rathauses Frechen

Da die Präsenzveranstaltung auf Basis der zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden Coronaschutzverordnung durchgeführt werden muss, ist die Zahl der Teilnehmenden im Neuen Sitzungssaal begrenzt. Für die Teilnahme ist eine Voranmeldung unbedingt erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist Freitag, 24. September. Sollte das Platzkontingent erschöpft sein, werden die übrigen Anfragenden informiert, dass für sie die Möglichkeit der Online-Teilnahme (Möglichkeit 2) besteht.

Möglichkeit 2: Digitale Einwahl zur Veranstaltung über einen Link

Für die Teilnahme ist eine Voranmeldung unbedingt erforderlich. Anmeldeschluss ist Freitag, 24. September. Im Vorfeld der Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden einen Einwahllink, mit dem sie online an der Veranstaltung teilnehmen und –je nach Anzahl der Gesamtteilnehmenden- sprachlich oder per Chat Anregungen abgeben können.

Hinweise zur Teilnahme

Derzeit gilt die sogenannte „3-G-Regel“, wonach eine Teilnahme nur dann möglich wäre, wenn entweder der Nachweis über eine mindestens 14 Tage zuvor erfolgten vollständigen Impfung oder der Genesung oder alternativ ein höchstens 48 Stunden zurückliegender negativer Antigen-Schnelltest bzw. von einem anerkannten Labor bescheinigter, höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test vorgelegt wird. Der Nachweis einer dieser Voraussetzungen ist beim Einlass in den Veranstaltungsraum zu erbringen. Personen, die keinen Nachweis vorlegen, können nicht teilnehmen. Unabhängig vom Inzidenzwert und der Nachweispflicht gelten – auch bei einem Inzidenzwert unter 35 – grundsätzlich weiterhin die AHA-Regeln und die Verpflichtung zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske. Lediglich am persönlichen Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.

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