Mülheim an der Ruhr. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit.
Ab Freitag, 17. September 2021, können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte der betroffenen Mülheimerinnen und Mülheimer und für Mülheimer Unternehmen eingereicht werden. Informationen und den Link zu den Onlineanträgen stellt das Land NRW zeitnah unter www.land.nrw/wiederaufbauhilfe zur Verfügung. Für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft kommt eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent in Betracht. Die Antragsverfahren, Prüfung und Auszahlung werden möglichst unbürokratisch laufen, so das Land.
Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen”
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen” für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiter*innen der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen” ist montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.
Informationen zu den Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale.
Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens unter anderem:
- die Kosten
- zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, an sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit der privaten Wohngebäude einschließlich Garagen und Stellplätze erforderlich sind,
- zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen
- sowie Maßnahmen zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für durch das Schadenereignis zerstörte oder das nachweislich nicht mehr nutzbare Wohngebäude – einschließlich der baulichen Sicherung – unter bestimmten Voraussetzungen auch an anderer Stelle (Ersatzvorhaben) sowie an untergeordneten Gewerberäumen in Gebäuden mit überwiegendem Wohnzweck,
- die Kosten für anerkannte Maßnahmen des Denkmalschutzes,
- die Kosten für die Erstellung bestimmter Gutachten und für Planungsunterlagen,
- die Kosten von Abriss- und Aufräumarbeiten, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang stehen,
- in begründeten Fällen auch Kosten für Modernisierungsmaßnahmen, soweit hierfür eine Rechtspflicht besteht oder sie unter den Voraussetzungen von § 3 Absatz 2 AufbhV 2021 zwingend erforderlich sind.
Anträge von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft können ab dem 17. September 2021 und bis zum 30. Juni 2023 über ein Online-Förderportal gestellt werden.
Informationen zu den Aufbauhilfen für Unternehmen
Den zügigen Wiederaufbau unterstützt die Landesregierung mit einem Bündel an Maßnahmen: Im ersten Schritt stellte das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht.
Am 17. September 2021 starten die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
- Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermitttlung, soweit noch nicht vorliegend
- Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
- Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.
Informationen zu den Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtshaft und ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur
Landwirtschaft
- Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
- Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
- Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
- Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.
Forstwirtschaft
- Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
- Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind. Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
- Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Land- und forstwirtschaftliche Wege
- Um nach den Unwettern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Zugänglichkeit und Instandsetzung der Infrastruktur zu unterstützen, hat das Land über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
- Förderanträge sind in der Regel von den betroffenen Gemeinden und Städten an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
Aquakultur/Fischerei
- Zu den Schadensmeldungen gehören unter anderem gebrochene Dämme an Fischteichen, Verlust an Fischen oder Schäden an Betriebseinrichtungen.
- Der Fördersatz der Wiederaufbau-Hilfe liegt bei 80 Prozent, bei besonderen Härtefällen bis zu 100 Prozent.
- Anträge können ab dem 17. September 2021 an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.
Abfallentsorgung
- Das Hochwasser hat in den Überflutungsgebieten zu einem stark erhöhten Abfallaufkommen geführt. Allein die zusätzliche Menge Sperrmüll lag nach Schätzungen der betroffenen Kommunen bei weit über 200.000 Tonnen. Das Umweltministerium hat am 22. Juli 2021 die Koordinierungsstelle Abfallentsorgung eingerichtet. Diese unterstützt die Kommunen bei der Organisation der Entsorgung der durch das Hochwasser angefallenen Abfälle.
- Über den Wiederaufbau-Fonds wird das Land Kommunen sowie Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützen.
Abwasser
- Kommunen, Wasserverbände und Industriebetriebe mit eigenen Abwasseranlagen erhalten auf Antrag eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent der Kosten zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie zum Wiederaufbau von Abwasseranlagen.
Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden.
Weitere Informationen im Landesportal zur Wiederaufbauhilfe unter: www.land.nrw/wiederaufbauhilfe oder beim Servicetelefon Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen unter 0211 / 4684-4994.