Irena-Sendler-Gesamtschule (Foto: Stadt Ahaus)
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Ahaus. Antrag auf siebte Eingangsklasse wird bei der Bezirksregierung eingereicht

Die Stadt Ahaus wird bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf die Erhöhung von sechs auf sieben Züge in der Sekundarstufe I der Irena-Sendler-Gesamtschule (ISG) zum kommenden Schuljahr stellen. Dies beschloss der Stadtrat gestern (16. September 2021) auf Empfehlung des Schul- und Sportausschusses einstimmig in einer Sondersitzung. Auch die Schulkonferenz der ISG (Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler) stimmte der Erhöhung der Zügigkeit zu.

Die Gesamtschule nahm ihren Betrieb im Schuljahr 2013/2014 auf, in der Sekundarstufe gab es sechs Klassen. In bislang drei Schuljahren mussten aufgrund zu hoher Anmeldezahlen nach einer Genehmigung der Bezirksregierung Münster sieben Klassen gebildet werden.

„Als Schulträger sind wir gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich. Wir sind verpflichtet, Schulen fortzuführen und zu entwickeln, wenn ein Bedarf besteht“, erklärt Beigeordneter Werner Leuker. „In den zurückliegenden Jahren haben wir mit Rücksicht auf die Nachbarkommunen mit der Bildung von Mehrklassen in einzelnen Schuljahren die schwächste schulorganisatorische Möglichkeit gewählt. An der ISG kann die Stadt Ahaus nach ausgiebiger Analyse nur aber gleich mehrfach nachweisen, dass ein anhaltender deutlicher Bedarf zur Weiterentwicklung besteht. Da ist die Erhöhung der Zügigkeit ein erster wichtiger Schritt, dem aber zwingend weitere folgen müssen“, so Leuker weiter.

Das Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Die Städte Stadtlohn, Vreden und Gronau, die Gemeinde Heek und die Schulzweckverbände Horstmar-Schöppingen sowie Legden-Rosendahl hatten zur Erhöhung der Zügigkeit Stellungnahmen abgegeben.

Bürgermeisterin Karola Voß sagte dazu: „Es ist uns ein großes Anliegen, im Rahmen der gemeinsamen Schulentwickungsplanung mit den Nachbarkommunen im Gespräch zu bleiben. Gleichzeitig hat für uns als Schulträger natürlich eine gute Lösung für die Ahauser Schulen und damit die Ahauser Kinder Priorität.“

Nach dem Beschluss des Rates bereitet die Verwaltung nun umgehend den Antrag gem. § 81 Abs. 3 SchulG NRW vor und wird ihn der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorlegen. Bestenfalls wird dann bereits zur Veranstaltung „Treffpunkt Schule 2021“ im November 2021, spätestens jedoch zum Schulanmeldeverfahren für die Sekundarstufe I im Februar 2022, eine verbindliche Entscheidung vorliegen.

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