Symbolbild (Foto: pixabay / Mondisso)
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Krefeld. Der Pflichtumtausch der alten Papierführerscheine ist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022 vorgesehen. Für den Pflichtumtausch der Führerscheine dieser Geburtsjahrgänge steht nunmehr auf der Internetseite der Stadt Krefeld www.krefeld.de im Serviceportal ein Online-Formular zur Verfügung. Für die anderen Geburtsjahrgänge, für die der Pflichtumtausch zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist, wird ein entsprechendes Verfahren im kommenden Jahr angeboten.

Das Formular kann ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Bezahlung des Führerschein-Umtausches erfolgt in dem Falle mit e-Payment. Dem Antrag sind ein biometrisches Lichtbild und der Original-Führerschein (eine Kopie reicht nicht aus) beizufügen. Die Unterlagen müssen postalisch an die Führerscheinstelle gesandt oder können in einem verschlossenen Umschlag direkt an der Elbestraße 7 oder bei den Bürgerservicebüros in den Briefkasten eingeworfen werden. Für den Papierführerschein wird danach die Gültigkeit auf zwei Monate befristet und er wird umgehend zurückgesandt. Der neue Kartenführerschein wird binnen weniger Wochen direkt von der Bundesdruckerei an die Wohnanschrift übersandt. So entfallen bisher notwendige persönliche Vorsprachen für den Antrag und die Führerscheinabholung.

Möchte man den Papierführerschein nicht übersenden, ist kein Online-Antrag möglich, sondern ein Termin zur persönlichen Vorsprache erforderlich. Termine können in dem Falle ab Mitte November direkt über das Serviceportal unter Terminvereinbarung gebucht werden.

Für den Umtausch werden sieben weitere Mitarbeitende in der Führerscheinstelle eingesetzt. Aufgrund der weiterhin bestehenden Abstandsregeln und Zugangsregelungen in den Verwaltungsstandorten wird der Online-Antrag ausdrücklich empfohlen.

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