(Fotos: Bundespolizei)
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Bochum/Dortmund/Gelsenkirchen. Am gestrigen Mittwoch (27. Oktober) verzeichneten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen am ersten Tag der Waffenverbotszonen neun Verstöße. Hierbei handelte es sich um Verstöße gegen das Waffengesetz, unter anderem wurden aber auch ein Kubotan und ein Baseballschläger sichergestellt.

Bereits in den ersten Stunden der eingerichteten Waffenverbotszonen wurden in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen ein Einhandmesser (Bochum), zwei Teleskopschlagstöcke (Gelsenkirchen, Bochum) und ein verbotenes Pfefferspray (Dortmund) festgestellt. Hierbei handelt es sich bei allen Gegenständen um Verstöße gegen das Waffengesetz. Die Bundespolizisten leiteten jeweils Strafverfahren gegen die Männer (47, 18, 49, 20) ein.

Zusätzlich stellten die Bundespolizisten fünf Verstöße gegen die Allgemeinverfügung fest. Dabei handelte es sich um ein Messer mit einer Klingenlänge von 7 cm, welches ein 27-jährigen Gelsenkirchener im Hauptbahnhof Gelsenkirchen mit sich führte. Des Weiteren händigte ein 16-jähriger Essener auf Nachfrage einen Kubotan aus. Ein Kubotan, auch als “Tactical Pen” bekannt, ist eine Waffe für den Nahkampf und findet in verschiedensten Kampfkünsten seine Anwendung. Dieser Gegenstand fällt in Deutschland nicht unter das Waffengesetz. Am Dortmunder Bahnhof stellten die Einsatzkräfte ein Taschenmesser bei einer 18-jährigen Oberhausenerin, ein Cuttermesser bei einem 20-jährigen Bochumer und einen Baseballschläger bei einem 29-Jährigen Berliner fest.

Den Deutschen wurde ein Ordnungsgeld angedroht. Die Anzahl der aufgefundenen gefährlichen Gegenstände, unterstreicht die Wichtigkeit der eingerichteten Waffenverbotszonen. (ots)

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