Eckhard Müller, langjähriger Leiter der Beratungsstelle für Haftentlassene und die derzeitige Leiterin Afroditi Fragiadaki-Darwich (Foto: AWO Düsseldorf)
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Düsseldorf. Resozialisierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Beratungsstelle für Haftentlassene der AWO Familienglobus gGmbH nahm 1981 gemeinsam mit entsprechenden Beratungsstellen in Duisburg, Gelsenkirchen und Hagen ihre Arbeit auf. Seitdem fördert das Land NRW aus dem Justizhaushalt diese Beratungsstellen in freier Trägerschaft. Mittlerweile sind weitere Beratungsangebote in Bielefeld, Essen, Köln und Münster hinzugekommen. Gemeinsam bilden sie die „Zentralen Beratungsstellen“ das Netzwerk der Freien Straffälligen-Hilfe in Nordrhein-Westfalen.

Resozialisierung von Straffälligen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Freie Straffälligen-Hilfe ist dabei eine sinnvolle Ergänzung und eine notwendige Alternative zu den sozialen Diensten der Justiz. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Straftaten und damit auch wirksamen Opferschutz. Das kreative Potential der Zentralen Beratungsstellen ermöglicht eine flexible, rasche Anpassung an sich verändernde Bedingungen und bietet ein professionelles Angebot. Durch die intensive Nutzung trägereigener Ressourcen entstehen innovative Arbeitsansätze und Projekte.

Das Hilfsangebot der Beratungsstelle der AWO Düsseldorf hat sich in den vergangenen 40 Jahren entsprechend der Bedürfnisse des Klientels ständig weiterentwickelt. Ging es zu Beginn um die Entlassungsvorbereitung und das Übergangswohnen, entwickelte sich das Hilfsangebot sukzessive weiter. Hinzu kamen: Schuldner- und Insolvenzberatung, ambulante Therapie für Sexualstraftäter, Täterarbeit bei häuslicher Gewalt, Therapie für heranwachsende Jugendliche mit sexuell übergriffigem Verhalten und die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit anstelle von Geld- oder Haftstrafen.

Die Hilfe der Beratungsstelle für Haftentlassene wirkt am besten, wenn eine kontinuierliche Begleitung von „drinnen nach draußen“ gewährleistet ist. Die Klient:innen werden gefordert und müssen sich mit ihrer Vergangenheit auseinandersetzen. Diese Prozesse fordern nicht nur die Klient:innen, sondern auch die Mitarbeitenden der Beratungsstelle.

Durch die derzeitige Finanzierung, die eine Deckelung des Angebots beinhaltet und die aktuelle Situation aufgrund der Pandemie, ergeben sich lange Wartezeiten von mindestens acht Monaten.

Nach 40 Jahren ist die Beratungsstelle für Haftentlassene fest etabliert und wird zunehmend in Anspruch genommen. Für die Zukunft bedarf es einer bedarfsgerechten Finanzierung, die auch die notwendige Ausbildung des Fachpersonals einschließt.

Aussagen von Menschen, die die Beratungsstelle in Anspruch genommen haben:

„Ohne die AWO hätte ich es nicht geschafft, den Befreiungsschein von der AOK für die Kosten-Übernahme meiner Medikamente zu bekommen.“

„Hätte ich nicht die Möglichkeit gehabt im Rahmen des Übergangswohnen der AWO unterzukommen, so wäre ich auf der Straße gelandet!“

Ich bin so froh, dass Sie mir bei meinen Schulden geholfen haben. Jetzt bin ich beruhigt, dass ich nach meiner Entlassung neu starten kann!“

Wenn Sie weitere Fragen zur Beratung für Haftentlassene haben, wenden Sie sich bitte an Einrichtungsleiterin Afroditi Fragiadaki-Darwich, Tel. 0211 60025-508. Die Beratungsstelle hat ihren Sitz an der Westfalenstraße 38 a, 40472 Düsseldorf.

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