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Mönchengladbach. In einer gemeinsamen Konferenz haben die wichtigsten Akteure im Mönchengladbacher Gesundheitswesen, darunter insbesondere die vier Geschäftsführer:innen der somatischen Krankenhäuser eine neue gemeinsame Besucherregelung für die hiesigen Kliniken beschlossen.

Damit reagieren die Verantwortlichen auf die veränderte Pandemielage, um Patient:innen, Mitarbeiter:innen und Besucher:innen weiterhin bestmöglich zu schützen. Diese Vorsichtsmaßnahmen sollen helfen, Corona-Ausbrüche zu vermeiden, um so den medizinisch hilfsbedürftigen Bürgern unserer Stadt bei Bedarf auch in den nächsten Wochen dauerhaft die ganze Bandbreite medizinscher Versorgung anbieten zu können.

Es wird in den Mönchengladbacher Krankenhäusern der Stadt grundsätzlich weiter an dem Prinzip 1 – 1 – 1 festgehalten: Pro Patient:in ist pro Tag je ein/e Besucher/-in zugelassen. Zusätzlich wird ab dem 17. November die 3Gplus-Regelung umgesetzt. Das bedeutet: Ergänzend zu einem Impf- oder Genesenen-Nachweis wird zusätzlich ein Antigen-Schnelltest benötigt, der maximal 24 Stunden alt ist. Dieser muss zuvor in einem externen Testcenter gemacht werden und kann nicht vor Ort von den Kliniken durchgeführt werden.

Neben dem negativen Testergebnis ist somit weiterhin einer der nachfolgenden Nachweise erforderlich:

  • Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen Covid-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff (Impfausweis).
  • Ein Genesenen-Ausweis, ausgestellt von einem Gesundheitsamt/Hausarzt usw., mit Gültigkeitszeitraum oder Gültigkeitsdatum.

Für die Hardterwaldklinik und die LVR-Kliniken gelten die bisher gültigen Besucherregelungen. Auch für bestimmte Klinikbereiche wie beispielsweise die Kinder- und Jugendmedizin oder die Geburtshilfe kann es abweichende Regelungen geben, die auf den jeweiligen Internetseiten der Krankenhäuser ausgewiesen werden. Dies gilt auch für die Besuchszeiten, die eventuell abweichen können.

Bei Schwerstkranken und Sterbenden werden die Kliniken weiterhin versuchen, Ausnahmeregelungen zu finden. Besondere Absprachen sollten hier mit den Ärzt:innen oder der Pflege auf der Station getroffen werden.

Für alle Besucher gilt grundsätzlich das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes. Die Krankenhäuser behalten sich zum Schutze aller vor, auch weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht für das gesamte Krankenhaus oder für Teilbereiche zu fordern. Die entsprechenden Regelungen sind auch auf der Internetseite der jeweiligen Klinik veröffentlicht.

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